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23-Jähriger erschossen – Mutmasslicher Täter immer noch flüchtig

(Keystone-SDA) Der Mann, der am Samstag im freiburgischen Riaz einen 23-Jährigen erschossen haben soll, ist weiterhin auf der Flucht. Offenbar gelangte er in die Region von Martigny im Wallis. Die Freiburger Kantonspolizei fahndet mit Hochdruck nach dem Mann.

An einer Medienorientierung am Dienstag in Freiburg richtete der zuständige Staatsanwalt, Philippe Barboni, einen Appell an den 54-Jährigen. Der mutmassliche Täter solle sich stellen und mit der Polizei oder dem Staatsanwalt in Kontakt treten.

Barboni geht nicht davon aus, dass der Flüchtige bewaffnet ist. Der Staatsanwalt rechnet mit zwei Hypothesen: Dass der Mann geflüchtet ist oder sich umgebracht hat.

Die Bluttat im nahe bei Bulle gelegenen Dorf Riaz hatte sich in der Nacht auf Samstag ereignet. Ein 23-Jähriger war in seinem Auto erschossen worden. Der mutmassliche Täter ist ein 54-jähriger Bekannter des Opfers. Die Freundin des jungen Mannes war Zeugin der Tat.

Der Staatsanwalt wollte nicht auf Details eingehen, die in verschiedenen Medien publiziert worden waren. Demnach lebte die junge Frau seit Anfang Jahr getrennt von ihrem Mann, dem mutmasslichen Täter. Sie wohnte bei ihren Eltern und war mit dem Opfer liiert, einem Koch im Betrieb, den sie mit ihrem Mann führte.

Mehrere tödliche Schüsse

Weitere Angaben wurden dagegen zu den Schüssen gemacht, die der mutmassliche Täter auf sein Opfer abgegeben hatte. Sieben Schüsse durchbohrten den Körper des jungen Mannes, mehrere davon waren tödlich. Ein achter Schuss streifte den Arm des 23-Jährigen.

Als die Polizisten in der Nacht auf Samstag am Tatort eingetroffen waren, fanden sie den bewusstlosen jungen Mann im Inneren des Autos. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche starb der junge Mann noch am Tatort.

Die Tatwaffe, eine Pistole, sowie eine geöffnete Schachtel Munition fand die Polizei am Wohnsitz des Flüchtigen vor. Bei der Waffe handelt es sich um eine Parabellum-Pistole, einem Modell, das früher in der Armee eingesetzt wurde.

Auf den Namen des mutmasslichen Täters ist aber keine Waffe offiziell registriert. Er ist nicht vorbestraft und galt bisher nicht als gewalttätig.

Der Staatsanwalt erinnerte schliesslich an das Prinzip der Unschuldsvermutung und bat, die Privatsphäre der involvierten Personen zu respektieren. Erst wenn neue Erkenntnisse vorlägen, werde die Öffentlichkeit wieder informiert.

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