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40 verunfallte Alpinisten im Eis des Morteratschgletschers vermutet

Im Eis des Morteratschgletschers werden 40 verunfallte Bergsteiger vermisst. Kapo GR sda-ats

(Keystone-SDA) Im Berninagebiet im Engadin ist nach 53 Jahren die Leiche eines verunfallten Alpinisten aus Deutschland identifiziert worden. Die Überreste von insgesamt 40 Bergsteigern werden im Eis des Morteratschgletschers vermutet.

Der 36-jährige Alpinist aus Deutschland hatte die Bovalhütte am 30. August 1963 morgens um sieben Uhr verlassen, wie die Bündner Polizei am Montag mitteilte. Er wollte auf Skiern zur Marco e Rosa Hütte aufsteigen.

Letztmals gesehen wurde der Mann vom Hüttenwart der Bovalhütte oberhalb des “Labyrinths”, auf 3200 Metern über Meer. Das Eis gab die Leiche nun nach über 50 Jahren frei. Sie lag 3,5 Kilometer entfernt von jenem Punkt, wo der Berggänger verschwunden war.

Identifiziert werden konnte der mehrere Jahrzehnte verschollene Deutsche durch DNA-Analysen beim Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen. Der Vergleich mit Angehörigen des Verunfallten brachte Klarheit.

Zuvor hatten Spezialisten des Alpinkaders und des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Graubünden in den Sommermonaten der letzten beiden Jahre vom Eis frei gegebene Leichenteile geborgen. Alpinisten hatten die entsprechenden Hinweise geliefert.

Nicht berühren

Immer wieder schaffe das Eis des Morteratschgletschers Leichenteile und Gegenstände von vermissten Alpinisten an die Oberfläche, schrieb die Bündner Polizei. Total 40 Personen werden derzeit in der Eiswelt unterhalb des Berninagipfels, des höchsten Berges der Ostalpen, vermisst.

Finden Bergsteiger auf einer Hochtour Ausrüstungsgegenstände oder menschliche Körperteile, sollten die Fundsachen Polizeiangaben zufolge nicht berührt werden. Die Gegenstände sollen nach Möglichkeit fotografiert werden, und die Fundstelle ist zu kennzeichnen. Ein Fund soll zudem unter Angabe der Koordinaten der Polizei gemeldet werden.

Ohne Beizug von Spezialisten geborgen werden sollten Gegenstände oder Leichen lediglich in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn den Fundgegenständen Gefahr durch ein aufkommendes Gewitter droht. Oder wenn der Fundort allenfalls nicht wieder gefunden werden kann. Abgegeben werden können die Fundstücke beim nächsten Polizeiposten.

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