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42-jähriger Schweizer wird wegen Vergewaltigung verwahrt

(Keystone-SDA) Baden AG – Ein 42-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Baden AG wegen Vergewaltigung von zwei Joggerinnen im Wald zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Verwahrung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann wurde auch der versuchten Vergewaltigung sowie der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen, wie das Bezirksgericht Baden am Montag mitteilte. Das Gericht hatte das Urteil am 16. Dezember gesprochen. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Verurteilte hatte an einem Nachmittag im Juli 2007 bei Baden eine damals 44-jährige Joggerin in den Kreuzliberger-Wald gezerrt und vergewaltigt. Einen Tag nach der Tat wurde der Mann von der Polizei festgenommen.
Er gestand bei der Festnahme auch ein Sexualdelikt vom Juli 2006. Der Schweizer hatte eine damals 41-jährige Joggerin im Badener Waldgebiet “Tüfels Chäller” sexuell genötigt.
Die Staatsanwaltschaft Aargau hatte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie die Anordung der ordentlichen Verwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, verbunden mit einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme.
Das Bezirksgericht Baden sprach den Schweizer vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung seiner Ehefrau frei.

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