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Aargauer Parlament will keine fixen Radargeräte

Solche fixen Radarkästen, wie hier in Zürich, wird es im Kanton Aargau bis auf weiteres nicht geben. Der Kanton ist in dieser Hinsicht ein Exot in der Schweiz. (Symbolbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Im Kanton Aargau stehen auch künftig keine fest installierten Radargeräte entlang von Kantonsstrassen. Diesen Grundsatz hat das Kantonsparlament bekräftigt. Der Aargau setzt weiterhin auf überraschende Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Radargeräten der Polizei.

Der Grosse Rat überwies am Dienstag eine entsprechende Motion aus den Reihen von SVP und FDP mit 83 zu 42 Stimmen. Es gehe nur um “Abzockerei” und nicht um Unfallverhütung, sagte ein SVP-Sprecher. Grüne und SP lehnten den Vorstoss ab. Der Aargau sende “verheerende Signale”, hiess es.

Der Regierungsrat ist nun angehalten, auf dem Kantonsstrassennetz den Fahrraum und die Infrastruktur nur unter klaren Kriterien für Radarfallen zur Verfügung zu stellen. Damit ändert sich nichts. “Mobile Anlagen zeigen die grössere Wirkung als stationäre Anlagen”, sagte Landammann Stephan Attiger (FDP) im Grossen Rat.

Hintergrund der Diskussion über stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlagen (AVÜ) ist, dass die Stadt Baden ein Gesuch beim Kanton für eine solche Anlage an der Bruggerstrasse einreichte. Die Stadt hofft, die Verkehrssicherheit an der stark befahrenen Kantonsstrasse zu erhöhen. Baden rechnet mit Busseneinnahmen von netto 450’000 Franken pro Jahr.

Aargau setzt auf Überraschungseffekt

Im Aargau gibt es auf Kantonsstrassen traditionell keine fest installierten Radargeräte. Solche Anlagen erzeugten erfahrungsgemäss nur im Bereich des Standortes eine disziplinierende Wirkung, hielt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest. Vor und nach dem Standort hätten die Anlagen keine abschreckende Wirkung.

Stationäre AVÜ würden auch in Zukunft nur dann zum Einsatz gelangen, wenn der Bedarf durch die Unfallstatistik und Unfallanalysen nachgewiesen sei. Der Einsatz solcher Anlagen sei nur gerechtfertigt, wenn eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei.

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