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Acht Jahre Freiheitsstrafe im “Griechenmord” in Herisau

(Keystone-SDA) Herisau AR – Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung: Dieses Urteil hat das Ausserrhoder Kantonsgericht im “Griechenmord” gefällt. Der Verurteilte, ein 35-jährige gebürtigen Kosovare, hatte 2005 in Herisau einen 38-jährigen Griechen erschossen.
Das Kantonsgericht gab das Urteil bekannt. Der Staatsanwalt hatte die Tat als “eigentliche Exekution” bezeichnet und 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch, fahrlässige Tötung oder eventuell sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung plädiert.
Der Täter erschoss den Griechen im Februar 2005 nach einem Streit, an dem er selber gar nicht beteiligt war. Der Tat vorausgegangen war eine Schlägerei zwischen dem Schwager des Täters, einem Albaner, und dem Griechen. Dabei hatte der Grieche dem Albaner das Nasenbein gebrochen.
Der Verletzte drohte dem Griechen mit dem Tod. Abends begaben sich Verwandte des Albaners zu dem Griechen, um ihn zur Rede zu stellen. Der genaue Tathergang blieb ungeklärt. Vor Gericht sagte der Angeklagte, er erinnere sich nicht mehr. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.
Der Verteidiger sagte, der Täter habe die Waffe aus Angst gezogen. Der Sicherungshebel sei möglicherweise defekt gewesen. Der Schuss sei ohne Absicht losgegangen. Dieser Argumentation folgte das Gericht mehrheitlich.
Die Tötung des Griechen wurde zum dritten Mal von einem Ausserrhoder Gericht beurteilt: 2006 hatte das Kantonsgericht den Mann zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht erhöhte die Strafe auf 10 Jahre. Drei Mitangeklagte wurden zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.
Gegen sein Urteil erhob der Angeklagte Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses wies den Fall mit einem massiven Rüffel an die Ausserrhoder Justiz zurück.
Ein Augenzeuge hatte die Tat von seinem Auto aus beobachtet und der Polizei gemeldet. Er war weder vom Verhörrichter noch vom Staatsanwalt befragt worden. Dieses Vorgehen, so das Bundesgericht sei schlechterdings nicht nachvollziehbar.

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