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Acht Jahre Gefängnis für Verursacher von Unfall mit zwei Toten

Trotz Nebels überholt: Im November 2014 starben in einer Frontalkollision im Kanton Aargau zwei Personen, drei wurden schwer verletzt. Das Obergericht verurteilte den Unfallverursacher zu acht Jahren Gefängnis. (Archivbild) Handout Aargauer Kantonspolizei sda-ats

(Keystone-SDA) Das Aargauer Obergericht hat die Freiheitsstrafe für den Verursacher einer Frontalkollision mit zwei Toten und drei Schwerverletzten um drei Jahre reduziert. Der 33-jährige Italiener muss für acht Jahre ins Gefängnis. Die Schuldsprüche wurden bestätigt.

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den Mann im vergangenen August zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und mit der hohen Strafe für Aufsehen gesorgt. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, die Verteidigung wollte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der Verurteilte ging in Berufung. Das Obergericht folgte nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Freitag mitteilte.

Das Obergericht befand den Autolenker der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung schuldig sowie der mehrfachen eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung und der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Trotz Nebels überholt

Der Todesfahrer hatte in der Nacht auf den 2. November 2014 zwischen Seon und Schafisheim zwei Autos überholt – trotz dichten Nebels, einer Sichtweite von rund 150 Metern und einer Sicherheitslinie. Auf der Gegenfahrbahn prallte er mit stark übersetzter Geschwindigkeit frontal in ein korrekt entgegenkommendes Auto.

Darin sassen zwei befreundete Ehepaare. Der 60-jährige Schweizer, der das Auto fuhr, wurde getötet. Seine Ehefrau überlebte den Crash schwer verletzt. Auch eine 50-jährige Schweizerin starb auf der Unfallstelle. Ihr Ehemann überlebte. Der Unfallverursacher erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.

Zur Klärung des Unfallhergangs hatte die Staatsanwaltschaft ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses zeigt, dass der Unfallverursacher bei der Kollision mit mindestens 133 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Der Fahrer hatte zwar Alkohol konsumiert, die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter der strafrechtlich relevanten Grenze.

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