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Adlikon ZH: Helfer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

(Keystone-SDA) Zürich – Mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Schwarzpulver war der Grund für den tödlichen Pfadi-Unfall bei Adlikon ZH im November 2008. Ein damals 18-Jähriger wurde wegen fahrlässiger Tötung und Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Die Höhe der bedingten Geldstrafe beläuft sich auf 90 Tagessätze zu 40 Franken. Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 1200 Franken zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Freitag mitteilte. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht: Das Urteil wurde Ende März in Form eines Strafbefehls ausgesprochen.
Im Rahmen einer Pfadiübung hatte der damals 18-jährige Angeschuldigte zusammen mit einem 16-jährigen Kollegen einen mit Schiesspulver gefüllten Mörser zum späteren Unfallort getragen. Dabei war ein Teil des Pulvers zu Boden gerieselt beziehungsweise am Stahlrohr hängengeblieben.
Als die beiden den Böller zündeten, explodierte die Ladung ohne Verzögerung. Der 16-Jährige erlitt tödliche Kopf-, der 18-jährige schwere Halsverletzungen.
Der Verurteilte habe bei der Herstellung, Vorbereitung und Zündung des selbst gebastelten Feuerwerkskörpers massgeblich mitgewirkt und die Explosion mitverursacht, schreibt die Staatsanwaltschaft. Damit habe er das Verbot missachtet, Sprengmittel oder pyrotechnische Gegenstände zu blossen Vergnügungszwecken zu verwenden.
Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass der Verurteilte selber massive Verletzungen erlitten hatte, wie es weiter heisst. Zudem sei er durch den Tod des Kollegen schwer betroffen gewesen.

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