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Ägyptisches Verfassungsgericht erklärt Wahlgesetz für rechtswidrig

(Keystone-SDA) Das ägyptische Verfassungsgericht hat Teile des neuen Wahlgesetzes kassiert. Die Bestimmungen über den Zuschnitt der Wahlkreise seien verfassungswidrig, erklärten die Richter am Sonntag. Die für Ende März geplante Parlamentswahl wird verschoben.

Für den Urnengan werde ein neuer Zeitplan ausgearbeitet, teilte die Wahlkommission am Sonntag in Kairo mit. Die von dem Gericht als verfassungswidrig eingestuften Teile des Wahlgesetzes würden überarbeitet. Einen neuen Wahltermin nannte die Kommission nicht.

Die Richter hatten zuvor Bestimmungen über den Zuschnitt der Wahlkreise für verfassungswidrig erklärt. Gegner des Gesetzes hatten argumentiert, dass die Wählerschaft durch die neuen Wahlkreise nicht angemessen repräsentiert werde.

Präsident Abdel Fattah al-Sisi kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, das Gesetz binnen eines Monats überarbeiten zu lassen. Bisher sah der Zeitplan vor, zwischen dem 21. März und 7. Mai in mehreren Etappen zu wählen.

Islamisten in die Illegalität gedrängt

Es ist die erste Parlamentswahl seit dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi. Ägyptens erster demokratisch gewählter Präsident war Anfang Juli 2013 durch den damaligen Armeechef al-Sisi gestürzt worden.

Seither gehen die Behörden mit aller Härte gegen Unterstützer Mursis vor. Hunderte Islamisten wurden in Schnellverfahren zum Tode verurteilt und auch säkulare und liberale Oppositionsgruppen verfolgt. Im Januar 2014 wurde eine neue Verfassung angenommen und al-Sisi im Mai 2014 mit grosser Mehrheit zum Präsidenten gewählt.

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