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Ärzte sehen bei Ausschaffungsflügen einen Interessenskonflikt

(Keystone-SDA) Ärzte weigern sich, die Ausschaffungsflüge des Bundesamts für Migration (BFM) zu begleiten. Die Mediziner stünden in einem Interessenskonflikt zwischen den Behörden und den Migranten, begründete der Kardiologe und Präsident des Vereins Ethik und Medizin Schweiz (VEMS), Michel Romanens, seine Haltung.

In einem Interview mit der Westschweizer Tageszeitung “Le Temps” vom Freitag erklärte er seine ethisch-medizinischen Bedenken: “Es gibt zu viele Unsicherheiten bezüglich der Ausschaffungshäftlinge und der gesundheitlichen Risiken einer Ausschaffung.”

Denn wegen des Arztgeheimnisses informiere der Gefängnisarzt die Begleitpersonen der Ausschaffungsflüge nicht über den genauen Gesundheitszustand der Häftlinge. Unter solchen Umständen könne ein Arzt keinesfalls die Verantwortung für Menschen übernehmen, die er überhaupt nicht kenne. “Es fehlen klare Regeln zur Rolle der Ärzte bei den Ausschaffungsflügen”, kritisierte Romanens.

Zweites Gutachten zu Nigerianer

Der Arzt bezieht sich vor allem auf den Todesfall eines Nigerianers kurz vor einem Ausschaffungsflug am 17. März 2010 in Kloten. Gemäss einem Obduktionsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich starb der 29-jährige Nigerianer wegen einer schweren Herzkrankheit.

Romanens, der in Olten SO praktiziert, bezeichnete das Gutachten als “riskant”. Er sei beruhigt, dass nun in Deutschland ein zweites Gutachten erstellt werde – auf Wunsch der Familie des Verstorbenen.

Keller-Sutters Mann involviert

Der Herzspezialist zweifelt die Unabhängigkeit des zuständigen Gerichtsarztes beim ersten Gutachten an. Dieser Arzt sei der Ehemann der St. Galler Justizdirektorin und Präsidentin der Konferenz der kantonalen Justizdirektoren, Karin Keller-Sutter. “Da gibt es einen offensichtlichen Interessenskonflikt”, sagte Romanens.

Der Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Jacques de Haller, unterstützt Romanens Kritik an den Ausschaffungsflügen. Er wolle anderen Ärzten allerdings nicht verbieten, die Flüge zu begleiten, schreibt de Haller in der aktuellen Ausgabe der “Schweizerischen Ärztezeitung”.

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