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Alle Kantone sollen über Hochschulen bestimmen dürfen

(Keystone-SDA) Auch in Zukunft sollen sämtliche Kantone über die Hochschulen bestimmen. Neu sollen zudem Personen ohne Matur an Fachhochschulen studieren können. Dies hat der Nationalrat beschlossen. Er sagte deutlich Ja zum neuen Hochschulgesetz.

Wie bereits im Ständerat war auch im Nationalrat die Mitsprache der Kantone der strittigste Punkt im Hochschulförderungsgesetz. Nach rund zehnstündiger Debatte – aufgeteilt auf zwei Tage – hat die grosse Kammer der Vorlage am Donnerstag deutlich zugestimmt: mit 109 zu 52 Stimmen.

Das Hochschulgesetz regelt unter anderem, nach welchen Kriterien die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen Gelder erhalten sollen. Zudem will es die Hochschullandschaft besser koordinieren.

Ohne Matur an die Fachhochschule

Neu ins Gesetz aufgenommen hat der Nationalrat Lockerungen für den Zugang zu Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen (PH). Die vorberatende Kommission hatte diese ins Spiel gebracht. Künftig sollen auch Personen ohne Matur an einer Fachhochschule studieren können. Dafür müssen sie eine gleichwertige Ausbildung und eine mindestens einjährige Berufserfahrung mitbringen.

Bisher kann an Fachhochschulen nur studieren, wer eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität hat. Der Rat stimmte der Änderung mit 124 zu 54 Stimmen zu.

Sinken soll die Hürde auch für Studierende an den PH. Unter bestimmten Voraussetzungen soll zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden, wer eine Berufsmatur oder eine gleichwertige Vorbildung hat. Der Bundesrat hatte für die PH grundsätzlich eine gymnasiale Matur vorgeschlagen.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ersetzt das Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz. Mit dem HFKG will der Bundesrat den Bildungsartikel aus dem Jahr 2006 umsetzen, der von Bund und Kantonen eine bessere Koordination in Hochschulfragen verlangt.

Dank des neuen Gesetzes soll nicht nur die Koordination, sondern auch die strategische Planung verbessert werden. Der Bundesrat will zudem eine hohe Qualität der Hochschulen garantieren und dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel effizient eingesetzt werden. Nicht angetastet werden die Hochschulautonomie und die unterschiedlichen Aufgaben der verschiedenen Hochschulen.

Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat.

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