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Anklage fordert mehr als vier Jahre Haft für Kachelmann

(Keystone-SDA) Im Vergewaltigungsprozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann glaubt die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen der Ex-Freundin. Sie forderte deshalb am Mittwoch eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Es gebe nach der Gesamtwürdigung aller Umstände “keinen vernünftigen Zweifel daran”, dass sich Kachelmann “des Verbrechens der besonders schweren Vergewaltigung” schuldig gemacht habe, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gatner vor dem Landgericht Mannheim.

Als Motiv für die Tat vom Februar 2010 nannten die Staatsanwälte einen “Kontrollverlust” des 52-jährigen Kachelmann nach einem Beziehungsstreit mit seiner langjährigen Freundin. Diese hatte am Tatabend die Beziehung aufgekündigt.

Kachelmann, der Frauen kontrollieren wolle, habe die Radiomoderatorin in einem emotionalen Ausnahmezustand mit einem Messer bedroht und vergewaltigt, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in seinem Schlussplädoyer.

Er führte aus, dass von einer höheren Strafmassforderung abgesehen worden sei, weil Kachelmann durch die Medien belästigt und diffamiert worden und sein Privatleben in grossem Umfang öffentlich geworden sei. Zudem habe er auch beruflich Schaden erlitten. Der Anwalt des als Nebenklägerin auftretenden mutmasslichen Opfers schloss sich der Forderung an.

Gutachten: Frau erlitt Todesangst

Die Aussagen der Nebenklägerin wiesen in wesentlichen Teilen einen “hohen Erlebnisbezug” auf, sagte Staatsanwalt Werner Mägerle. Zwar habe die 38-Jährige in einigen Punkten gelogen, das bedeute aber nicht, dass sie ansonsten die Unwahrheit gesagt habe, sagte Oltrogge.

Dass die Frau zu angeblichen Vergewaltigung selbst nur wenige Angaben machen konnte, zu dem Streit- und Trennungsgespräch zuvor aber schon, erklärte die Staatsanwaltschaft mit der Todesangst der Frau und verwies dazu auf ein Gutachten der Aussagepsychologin.

Demnach habe die Frau wegen des Messers am Hals Todesängste ausgestanden. Weil sich deshalb ihre Wahrnehmung auf das Messer konzentrierte, könne sie sich an die anderen Ereignisse und Details der Tat nicht gut erinnern.

Die Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren, und das Gericht wird am 31. Mai sein Urteil verkünden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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