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Anklage macht Rekurs gegen Freispruch Berlusconis in Ruby-Affäre

(Keystone-SDA) Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat beim Kassationsgericht in Rom Berufung gegen den Freispruch von Ex-Regierungschefs Silvio Berlusconi in der sogenannten Ruby-Affäre eingelegt. Berlusconi war im Juli von einer niedrigeren Instanz freigesprochen worden.

Angeklagt war der frühere Regierungschef wegen Prostitution von Minderjährigen und Amtsmissbrauchs. Die Staatsanwälte reichten am Samstag am Kassationsgericht, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, ein 60-seitiges Dossier mit den Gründen ein, nach denen der Freispruch durch die zweite Instanz aufgehoben werden soll.

Damit wird es zu einem weiteren Prozess gegen den 77-jährigen Berlusconi kommen, der voraussichtlich im kommenden Frühjahr beginnen wird. Erstinstanzlich war Berlusconi 2012 im sogenannten Ruby-Prozess zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Seine Rechtsanwälte hatten dagegen jedoch Rekurs eingereicht.

Das Mailänder Berufungsgericht hatte geurteilt, dass Berlusconi während seiner Amtszeit als Premier 2010 nicht seinen Einfluss auf die Polizei genutzt hatte, um die Freilassung von Karima al-Marough alias “Ruby Herzensbrecherin” aus Polizeigewahrsam zu erwirken. Die minderjährige Nachtklubtänzerin war wegen Diebstahls festgenommenen worden.

In Bezug auf den Vorwurf der Prostitution liege keine strafbare Handlung vor, urteilten die Richter. Berlusconi wurde von den Mailänder Staatsanwälten vorgeworfen, für Sex mit Ruby gezahlt zu haben, als diese noch unter 18 war.

Im August 2013 war Berlusconi wegen Steuerbetrugs letztinstanzlich zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Daraufhin war er im November 2013 aus dem Parlament ausgeschlossen worden. Wegen einer Amnestie wurde die Strafe auf ein Jahr reduziert. Als alternative Strafmassnahme leistet Berlusconi seit Mai einmal wöchentlich Sozialdienst. Der Medienunternehmer ist Chef der rechtskonservativen Oppositionspartei Forza Italia.

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