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Anwalt zerrt Praktikantin vor Gericht und zieht den Kürzeren

Viel Aufwand um wenig Geld: Ein Berner Anwalt fühlte sich von seiner Praktikantin verschaukelt. Keystone/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Wegen 12.50 Franken hat ein Berner Rechtsanwalt seine ehemalige Praktikantin vor Gericht gezerrt – und den Kürzeren gezogen. Das kostet ihn 1629.20 Franken.

Die Praktikantin hatte im April 2017 ihre Arbeit kurz unterbrochen, um zu einem externen Bewerbungsgespräch zu gehen. In der internen Zeiterfassung gab sie an, sie habe eine Vorlesung besucht. Kurz darauf kündigte sie. Das geht aus einem Urteil des Obergerichts hervor, aus dem die “Berner Zeitung” am Mittwoch zitierte.

Der Anwalt bekam Wind von der Sache, stellte die Praktikantin frei und reichte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs ein. Die Staatsanwaltschaft mochte sich allerdings nicht mit dem Fall befassen.

Ob es sich überhaupt um Betrug handeln könnte, liess sie offen. Bei einem Monatsgehalt von 2000 Franken habe die Frau schätzungsweise 12.50 Franken pro Stunde verdient. Bestenfalls liege ein versuchter geringfügiger Betrug vor, der nicht strafbar sei.

Keine Arglist

Der Anwalt erhob Beschwerde am Obergericht. Sein Schaden sei deutlich höher, weil er der Frau auch nach der geschwänzten Stunde noch Lohn bezahlt habe. Zudem habe er Zeit “in Erwartung einer längerfristigen Zusammenarbeit” investiert, und er habe eine Nachfolgerin einarbeiten müssen.

Anders sah es das Obergericht. Eine Bereicherungsabsicht der Ex-Praktikantin sei nicht erkennbar, ebenso wenig eine arglistige Täuschung im strafrechtlichen Sinn.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von 1000 Franken muss der Anwalt zahlen. Dieser muss seiner Ex-Praktikantin zudem eine Entschädigung von 629.20 Franken für ihre Aufwendungen im Rechtshändel überweisen.

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