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Arbeiten soll sich im Vergleich zum Sozialhilfebezug lohnen

(Keystone-SDA) Bern – Wenn ein Sozialhilfebezüger wieder eine Arbeit annimmt, soll sich das nach Ansicht des Ständerats auch lohnen. Zu oft verdient eine solche Person im heutigen System weniger, als wenn er oder sie weiterhin Sozialhilfe bezieht.
Um dieses Dilemma zu überwinden, fordert der Ständerat nun vom Bundesrat in einer oppositionslos überwiesenen Motion eine Änderung der Steuergesetzgebung: Einerseits sollen Sozialhilfeleistungen künftig voll der Einkommenssteuer unterstellt werden. Andererseits soll das Existenzminimum dank Revisionen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerhharmonisierungsgesetzes steuerlich entlastet werden.
Es gehe hier nicht um eine Sparmassnahme, erklärte Simonetta Sommaruga (SP/BE) im Namen der vorberatenden Kommission. Wer für einen tiefen Lohn arbeite, sei zu oft schlechter gestellt als ein Sozialhilfebezüger.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz unterstützte die Idee im Namen des Bundesrats. Schwierig werde die Definition des Existenzminimums, wies er jedoch bereits auf die Probleme der geforderten Gesetzesrevision hin. Die Motion muss nun noch vom Nationalrat behandelt werden.

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