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Arbeitsgruppe zur Zweitwohnungsinitiative hat Arbeit aufgenommen

(Keystone-SDA) Die Arbeitsgruppe, welche sich mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative beschäftigt, hat sich am Dienstag zum ersten Mal in Bern getroffen. Bundesrätin Doris Leuthard persönlich erläuterte der Gruppe den Auftrag.

Ziel sei es, die dringendsten Fragen bis nach den Sommerferien möglichst auf Verordnungsstufe zu klären, teilte des Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit. Zu den diesen Fragen gehören, wie eine Zweitwohnung definiert wird und wie die Übergangsbestimmungen, wie sie die Initiative vorsieht, auszulegen sind.

Die Interpretation der Übergangsbestimmungen hatte bereits für Ärger zwischen den Bergkantonen und Bundesrätin Leuthard geführt. Für die Bergkantone ist es offensichtlich, dass noch bis Ende 2012 Baubewilligungen ausgestellt werden können – auch wenn in einer Gemeinde die Zweitwohnungsanteil bereits über 20 Prozent liegt.

Bundesrätin Leuthard hingegen stellte sich auf den Standpunkt, dass die Initiative am Tag der Annahme durch das Schweizer Volk in Kraft trat. In den Leitlinien ihres Departementes zur vorläufigen Umsetzung der Initiative heisst es denn auch, dass Baugesuche, die nach dem Abstimmungstag eingereicht wurden, im Zweifelsfalle nicht zu bewilligen sind.

Anpassungen am Gesetz

Wie das ARE mitteilte, hat die Arbeitsgruppe in zweiter Priorität den Auftrag, die auf Gesetzesstufe nötigen Anpassungen vorzubereiten. So muss insbesondere das Raumplanungsgesetz angepasst werden.

Die Volksinitiative von Umweltschützer Franz Weber “Stopp dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen” war am 11. März 2012 mit 50,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden.

Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören an: Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Dabei sind weiter ein Tourismusexperte der Uni St.Gallen sowie Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

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