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Auch journalistische “Schnellschüsse” müssen korrekt sein

(Keystone-SDA) Bern – Auch journalistische “Schnellschüsse” müssen korrekt sein: Der soll “Blick am Abend” ist beim Presserat mit dem Argument abgeblitzt, die Leser nähmen die Texte seines Kolumnisten Helmut-Maria Glogger nicht zum Nennwert.
Stattdessen wurde der “Blick am Abend” für Gloggers Kolumne über “Magazin”-Journalist Daniel Binswanger gerügt. Glogger hatte Binswangers Text “Freipass zum Genozid” uminterpretiert und zugespitzt: Binswanger schreibe, wer gegen Minarette stimme, stimme auch für Folter und gebe den Freipass zum Genozid, hiess es im Text Gloggers.
Binswanger hatte dies jedoch so nicht geschrieben. Er warnte vor der SVP-Idee, das Volk künftig auch über völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen.
Binswanger beschwerte sich darauf beim Presserat, der ihm nun recht gegeben hat: Mit der Formulierung “schreiben Sie, Binswanger!” erwecke Glogger den Eindruck, Binswanger habe die Minarett-Initiative tatsächlich mit Folter und Genozid verglichen, wie der Presserat am Freitag mitteilte.
Die Rechtfertigung der “Blick am Abend”-Redaktion, Gloggers Kolumne werde vom Publikum als “Schnellschuss” wahrgenommen, lässt der Presserat nicht gelten: Auch in einem solchen Beitrag dürfe nicht jeder “beliebige, ehrverletzende Unsinn” verbreitet werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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