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Auch Nationalrat will mehr Geld von pauschal besteuerten Ausländern

(Keystone-SDA) Pauschal besteuerte Ausländerinnen und Ausländer sollen künftig dem Fiskus mehr abliefern als bisher. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats folgt in den Details der Revision der Pauschalbesteuerung deutlich dem Ständerat und dem Bundesrat.

Anträge auf Abschaffung oder Verschärfung der Pauschalbesteuerung blieben bei einem Stimmenverhältnis von 16 zu 7 erfolglos, wie die WAK am Mittwoch mitteilte.

Konkret sprach sich die Kommission dagegen aus, die Pauschalbesteuerung auf Personen einzuschränken, die weder im In- oder Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über 60 Jahre alt sind. Auch eine Erhöhung der Untergrenze der Bemessungsgrundlage über den Vorschlag des Bundesrates hinaus wurde abgelehnt.

Die WAK begründete ihre deutliche Unterstützung der bundesrätlichen Vorlage damit, dass diese “austariert” sei und von den Kantonen unterstützt werde. In der Herbstsession wird nun der Nationalrat darüber befinden.

Ob aber der Nationalrat seiner Kommission folgt, ist offen. In der Vernehmlassung im Dezember 2010 hatten SVP, SP, Grüne und EVP die Vorlage des Bundesrates – aus gegensätzlichen Gründen – abgelehnt. Halten sie an ihrer Haltung fest, dürften die Änderungen bei der Pauschalbesteuerung im Nationalrat einen schweren Stand haben.

Ständerat folgte Bundesrat

Der Ständerat hatte in der Frühlingssession der Vorlage deutlich zugestimmt. Mit 35 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützte die kleine Kammer als Erstrat den Vorschlag des Bundesrats, die minimalen Steuersätze heraufzusetzen.

So soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuern neu beim Siebenfachen der Wohnkosten liegen (heute: das Fünffache). Für Personen, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) sein.

Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone.

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