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Auch Nichtbesitzer müssen Radio- und Fernseh-Gebühren zahlen

(Keystone-SDA) Der Bundesrat bleibt dabei: Künftig sollen alle Empfangsgebühren bezahlen – auch jene, die keinen Fernseher und kein Radio besitzen. Auch an der Schwelle für Unternehmen hält er fest: Einzig Betriebe mit einem Jahresumsatz von unter 500’000 Franken sollen von der Abgabe befreit werden.

Dies schreibt der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), die er am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Heute bezahlt ein Haushalt pro Jahr 462 Franken Empfangsgebühr, künftig sollen es rund 400 Franken sein.

In der Vernehmlassung war der Systemwechsel umstritten. Einzig die Linke, die CVP und die Gewerkschaften begrüssten die neue Abgabe. Kritisiert wurde insbesondere, dass auch Nichtbesitzer von Geräten zahlen müssen und dass die Grenze von einer halben Million Franken Umsatz willkürlich sei. Der Bundesrat schreibt hingegen, der Wechsel zur neuen Abgabe sei in der Vernehmlassung “mehrheitlich begrüsst” worden.

Grund für den Systemwechsel ist die Tatsache, dass neue Geräte wie Smartphones und Tablets via Internet Radio und Fernsehen empfangen können. Der Bundesrat geht davon aus, dass praktisch in jedem Schweizer Haushalt solche Geräte benutzt werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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