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Aufkleber gegen Übergriffe auf das Personal im öffentlichen Verkehr

(Keystone-SDA) Bern – Mit einem neuen Aufkleber in Bussen, Trams und Zügen informieren die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Konsequenzen von Übergriffen auf ihr Personal. Der Warnhinweis dient aber auch dem Schutz der Angestellten.
Der Aufkleber zeigt einen Polizisten mit Anzeigeblock und informiert in drei Sprachen: “Strafbare Handlungen (Beschimpfungen, Drohungen und Tätlichkeiten) gegen das Fahrpersonal werden von Amtes wegen verfolgt.” Der Aufkleber wurde am Dienstag beim Bahnhof Bern in einem Bus des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) vorgestellt und angebracht.
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) – stellvertretend für die Personalverbände – und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) – flankiert vom Bundesamt für Verkehr (BAV) – erfüllen mit der Information eine Forderung des Personals des öffentlichen Verkehrs.
“Wir haben am letzten Kongress von unserer Basis den klaren Auftrag erhalten, diesen Gesetzesartikel bekanntzumachen”, sagte SEV-Präsident Giorgio Tuti gemäss Communiqué vom Dienstag vor den Medien in Bern. “Diesen Auftrag erfüllen wir mit diesen Klebern auf attraktive Weise.”
Strafbare Handlungen gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs gelten erst seit dem 1. Januar 2007 als Offizialdelikte und werden seither von Amtes wegen verfolgt. Zuvor mussten Zugbegleiter, Lokomotivführer oder Buschauffeusen selbst Strafanzeige einreichen, wenn sie beschimpft oder bedroht wurden.

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