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Auslieferungsentscheid gegen mutmassliche Mafiosi ist rechtskräftig

Verdeckt gefilmte Zusammenkunft der mutmasslichen Frauenfelder 'Ndrangheta-Zelle. Die kalabresische Polizei veröffentliche die Aufzeichnung im August 2014. (Archivbild) KEYSTONE/CARABINIERI DI REGGIO CALABRIA sda-ats

(Keystone-SDA) Die Auslieferungsentscheide des Bundesamtes für Justiz (BJ) für neun mutmassliche Mafiosi der Frauenfelder Zelle der ‘Ndrangheta sind rechtskräftig. Somit dürfen die Männer an Italien ausgeliefert werden.

Das Bundesgericht ist auf deren Beschwerden nicht eingetreten. Das höchste Schweizer Gericht behandelt Beschwerden auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen nur, wenn sie unter anderem eine Auslieferung betreffen und es sich um einen besonderen Fall handelt.

Ein solcher liegt gemäss Entscheiden des Bundesgerichts insbesondere dann vor, wenn angenommen werden muss, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind.

In allen neun Entscheiden ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass es sich nicht um einen besonderen Fall handelt. Allein die Tatsache, dass den Männern eine Mitgliedschaft bei den ‘Ndrangheta vorgeworfen werde, reiche nicht für die Annahme eines besonderen Falles.

Das Bundesstrafgericht hatte am 21. Juli die Auslieferung der mutmasslichen Mafiosi an Italien bestätigt. Die Betroffenen befinden sich in Auslieferungshaft. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Festgenommen wurden die Männer im März 2016 auf Anordnung des BJ. (Urteile 1C_399-401/2017 und 1C_403-408/2017 vom 21.09.2017)

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