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Autofahrer mit Guckloch mit Blaulicht und Horn gestoppt

Mit derart winzigen eisfreien Gucklöchern in der Frontscheibe darf ein Auto nicht gefahren werden. Kantonspolizei St. Gallen sda-ats

(Keystone-SDA) Eis auf der Frontscheibe hat am Sonntag im Kanton St. Gallen die Sicht eines Autofahrers so sehr eingeschränkt, dass er durch sein Guckloch die Polizeipatrouille zunächst nicht sehen konnte, die ihn stoppen wollte.

Erst als die Polizisten Blaulicht und Horn einschalteten, nahm der Fahrer des “Iglus” sie wahr, wie die Kantonspolizei St. Gallen schrieb. Auch in Buchs SG fiel der Polizei eine Autofahrerin mit vereister Frontscheibe auf. Beide Autofahrer werden angezeigt.

In einem im Internet aufgeschalteten Merkblatt der St. Galler Kantonspolizei steht, dass bei winterlichen Autofahrten die Frontscheibe und die vorderen Seitenfenster eisfrei sein müssen. Die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben müssen freigekratzt werden, wenn das Auto nicht auf jeder Seite einen Aussenspiegel hat.

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