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Barthélémy Constantin geht ebenfalls in Berufung

(Keystone-SDA) Barthélémy Constantin legt gegen die erstinstanzlichen Sanktionen der Swiss Football League Rekurs ein.

Wegen Drohungen gegen Rolf Fringer ist der Walliser mit zehn Spielsperren belegt und mit 15’000 Franken gebüsst worden.

Der Sportchef des FC Sion hatte nach der Super-League-Partie zwischen Lugano und Sion am 21. September “schwerwiegende Drohungen” gegen den Teleclub-Experten Rolf Finger ausgesprochen, wie die Disziplinarkommission der Swiss Football League am 31. Oktober betonte.

Der knapp 23-Jährige soll gegen den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer eine Morddrohung ausgesprochen haben. Kurz darauf wurde Fringer von Barthélémys Vater Christian Constantin körperlich attackiert. Der Präsident kassierte dafür eine 14-monatige Platzsperre und 100’000 Franken Busse. Dagegen hat Christian Constantin ebenfalls Rekurs eingelegt.

Für die Disziplinarkommission war auch das Verhalten von Barthélémy Constantin “untragbar und rufschädigend für den Fussball”. Im Gegensatz zum Einspruch des Vaters hat sein Einwand aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Barthélémy Constantin bis zum definitiven Entscheid die Stadien weiterhin besuchen darf.

Die zehn Spiele umfassende Platzsperre würde ihm bei Bestätigung der Sanktion den Zugang zum Stadion, zum Spielfeld, zur technischen Zone sowie zur Mannschaftskabine und der Mixed-Zone verbieten.

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