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Basler “Fümoar”-Gastbetriebe blitzen mit Beschwerden ab

(Keystone-SDA) Die Basler Behörden wollen “Fümoar”-Beizen, in denen trotz des geltenden Rauchverbots gepafft wird, nicht mehr länger dulden. Nur noch kleine Raucherlokale sollen vorderhand toleriert werden. Der Verein “Fümoar” will weiter kämpfen.

Das behördliche Aus für das inzwischen landesweit bekannte und von über 160 Gastgewerbebetrieben im Stadtkanton praktizierte Basler “Fümoar”-Modell kam am Donnerstag doppelt: Gleich zwei Departemente beurteilten das Vereinsmodell als unzulässig, weil es der Umgehung des Gastgewerbegesetzes und des Schutzes vor Passivrauchen diene.

Das Bau-und Verkehrsdepartement (BVD) berief sich dabei auf ein Urteil des Bezirksgerichts Arbon. Dieses war letzte Woche zum Schluss gekommen, dass ein Wirt, der einen Verein betreibt, damit seine Gäste rauchen dürfen, gegen das Rauchverbot verstösst.

Zwei Beschwerden abgewiesen

Am Donnerstag wies das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zudem die Beschwerden von zwei “Fümoar”-Lokalen ab. Ein Restaurant und eine Diskothek hatten die letztes Jahr durch das Arbeitsinspektorat verfügte Durchsetzung des Rauchverbots nicht akzeptieren wollen, weil ihre Lokale nicht öffentlich seien.

Das WSU kam jedoch nun zum Schluss, dass die beiden Lokale als öffentlich zu betrachten seien, weil nach dem “Fümoar”-Modell der Kreis der Gäste praktisch unbegrenzt sei. Zudem habe der Verein “Fümoar” keine genaue Kontrolle über seinen Mitgliederbestand – es sollen rund 120’000 sein.

Selbst wenn sie als nicht öffentlich qualifiziert würden, müssten die beiden Beschwerdeführer das Rauchverbot einhalten, hält das WSU fest. Denn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verbiete das Rauchen auch in nicht öffentlichen Räumen, wenn diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.

Kostenpflichtige Verfügung

Die Basler Behörden wollen nun die “Fümoar”-Beizen nicht länger tolerieren: Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, wies die Raucherbeizen nun in einem Brief auf eine Anpassung der Vollzugspraxis hin: Betrieben, in denen weiterhin geraucht wird, droht eine kostenpflichtige Verfügung.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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