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Basler Fährimann zu acht Monaten bedingt verurteilt

(Keystone-SDA) Ein Fährimann ist am Freitag vom Basler Strafgericht wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Nötigung zu acht Monaten bedingt verurteilt worden.

Der Fährimann der Basler Münsterfähre hatte einem Rheinschwimmer, der sich an die Fähre gehängt hatte, mit einem Halbliter-Bierkrug auf die Hände geschlagen. Der Schwimmer erlitt an beiden Händen erhebliche Verletzungen, schaffte es aber trotz fünf durchtrennter Sehnen ans Ufer zu schwimmen. Er leidet heute noch unter leichten Beschwerden.

Er habe dem Schwimmer nur auf die Finger klopfen, ihn aber nicht verletzen wollen, sagte der 60-jährige Fährimann vor Gericht. Das Bierglas habe er genommen, weil er sich gerade in der Nähe befunden habe. Dass der Boden herausgebrochen war, habe er erst beim Abstellen des Kruges gesehen.

Bei heftigen Schlägen auf die Hände sei mit Verletzungen zu rechnen, sagte der Gerichtspräsident, der den Fall als Einzelrichter zu beurteilen hatte. Der Fährimann hätte erkennen können, dass der Schwimmer verletzt werden könnte, und habe so eine Körperverletzung mindestens in Kauf genommen.

Weil der Fährimann sein Ziel, den Schwimmer zu vertreiben, mit einem krass unverhältnismässigen Mittel verfolgt hatte, gab es zudem einen Schuldspruch wegen Nötigung. Vom Vorwurf der unterlassenen Nothilfe wurde der Fährimann hingegen freigesprochen.

Angesichts der gefährlichen und unverhältnismässigen Vorgehensweise bezeichnete der Richter das Verschulden als relativ schwer. Das Strafmass entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Dem Geschädigten sprach das Gericht neben Schadenersatz eine Genugtuung von 3000 Franken zu.

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