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Basler Raser erhält sechseinhalb Jahre für tödlichen Unfall

(Keystone-SDA) Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall hat das Strafgericht Basel-Stadt am Mittwoch das Urteil eröffnet: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und sprach den 24-jährigen Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Der wegen Geschwindigkeitsexzessen vorbestrafte junge Mann war am 29. November 2008 mit knapp über 100 km/h durch das Basler Gundeldingerquartier gerast.

Auf der Verzweigung Güterstrasse/Thiersteinerallee bei der Heiliggeist-Kirche hatte er eine Kollision verursacht. Dabei war der 37-jähriger Beifahrer im korrekt fahrenden Auto ums Leben gekommen, während der Lenker schwere Verletzungen erlitt. Der Angeklagte und seine beiden Mitfahrer waren mit leichten Verletzungen davongekommen.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit dem neuen Auto seines Kollegen eine Spritzfahrt durch die Stadt machen wollte und dies mit den beiden Mitfahrern abgesprochen war. Bei der rechtlichen Qualifikation stützte sich die Strafkammer auf die vom Bundesgericht in mehreren Raser-Fällen entwickelten Kriterien und bejahte eine vorsätzliche Begehung.

“Besonders krasser Fall”

Es handle sich um einen besonders krassen Fall, hielt der Gerichtspräsident fest. Der Angeklagte habe nicht mehr ernsthaft darauf vertrauen können, dass nichts Schlimmes passieren würde. Mit seiner Fahrweise habe er es einfach darauf ankommen lassen und gezeigt, dass ihm mögliche Todesfolgen gleichgültig gewesen seien. Damit habe er sich gegen das geschützte Rechtsgut entschieden.

Bei der Bemessung des Strafmasses berücksichtigte das Gericht unter anderem auch die vom Angeklagten geäusserte Reue. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von zwei Jahren bedingt wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst entgegen. Weil er von einer möglichen Zukunft in der Heimat seiner brasilianischen Freundin gesprochen hatte, ordnete das Gericht wegen Fluchtgefahr eine Ausweis- und Schriftensperre sowie eine Meldepflicht an. Bis zur Hinterlegung der Schriften bleibt der Angeklagte in Polizeigewahrsam.

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