Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bedingte Geldstrafen nach Grossbrand in Aargauer Lebensmittelfabrik

(Keystone-SDA) Mehr als zwei Jahre nach dem Grossbrand in einer Lebensmittelfabrik in Egliswil AG hat das Bezirksgericht Lenzburg am Montag drei Mitarbeitende zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Sie wurden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen.

Beim Brand in der Fabrik der Traitafina AG in Egliswil war am 13. November 2009 ein Sachschaden von über 13 Millionen Franken entstanden. Personen wurden nicht verletzt.

Das Feuer war bei einer Frittiermaschine ausgebrochen und zerstörte die Produktionshalle. Diese wurde nicht mehr aufgebaut. Traitafina konzentrierte die Herstellung von Convenience-Produkten am Standort Lenzburg.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Linienführer, der an der Friteuse gearbeitet hatte, die vorgesetzte Abteilungsleiterin sowie den Produktionsleiter.

Heisses Öl zu früh abgelassen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das heisse Öl aus der Frittieranlage zu früh abgelassen worden war. Der Sicherheitsmechanismus an der Anlage war, mit Wissen der Vorgesetzten, wie üblich manuell ausgeschaltet gewesen.

Der Linienführer kassierte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken. Die Betriebsleiterin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken und der Produktionsleiter zu 90 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

Hinzu kommen Bussen von bis zu 2000 Franken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte für die drei Angeklagten höhere Geldstrafen beantragt. Die Verteidigung forderte Freisprüche.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft