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Behörden wollen keine Wölfe mehr im Goms

(Keystone-SDA) Die Gemeindebehörden im oberen Teil des Goms im Wallis wollen keine Wölfe mehr in ihrer Region. Sie verlangen in einer Stellungnahme, dass ihr Gebiet zur “wolffreien Zone” erklärt wird.

In diesem Jahr hat der Wolf bereits rund 20 Schafe in der Region gerissen. Das Raubtier hat zudem die Überreste eines getöteten Rehs nur rund 50 Meter von einem Bahnhof entfernt liegen gelassen. Zudem sei der Wolf auch in den Gässchen eines Dorfes in der Region gesichtet worden, beklagen sich die Behörden.

Das Goms sei nicht ein Gebiet für grosse Raubtiere, welche die Sicherheit, Nachhaltigkeit und Entwicklung des Tals gefährdeten, schreiben die Gemeindepräsidenten. Sie verlangen, dass alle Wölfe in der Region umgesiedelt werden.

Die Landwirtschaft sei ein Garant für eine intakte Natur. Die extensive Landwirtschaft sei aber nicht möglich, ohne die Nutztierhaltung. Diese dürfe nicht durch den Wolf gefährdet werden.

Die Topografie des Tals erschwert die Überwachung der Schafherden. Und die zahlreichen Spazierwege verhinderten den Einsatz von Wachhunden, weil es sonst zu Konflikten mit den Wanderern komme. Die Gemeindepräsidenten weisen auch darauf hin, dass die Erklärung von Bern zum Schutz des Wolfes Ausnahmen vorsieht.

Abschusskriterien nicht erfüllt

Der Wolf, der letzte Woche im Goms nahe eines Dorfes vier Schafe gerissen und weitere 13 so schwer verletzt hatte, dass sie getötet werden mussten, erfülle die Kriterien für einen Abschuss nicht, teilten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Über das Wochenende habe es in einem Nachbardorf erneut einen Übergriff bei einem Schaf-Gehege gegeben, wobei ein Schaf ausserhalb des Zauns gerissen worden sei.

Das BAFU hat am Dienstag gemeinsam mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis sowie den Experten der nationalen und regionalen Herdenschutzberatung die Vorfälle und die aktuelle Situation im Goms analysiert. Ein Abschuss des schadenstiftenden Wolfs sei derzeit nicht gerechtfertigt. Die toten Schafe würden den betroffenen Bauern entschädigt, heisst es.

Die Kriterien für einen Abschuss sind gemäss “Konzept Wolf Schweiz” dann erfüllt, wenn ein Wolf über eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst, oder innerhalb von vier Monaten deren 35. Bund und Kanton Wallis sind sich derzeit nicht einig, ob die Herden genügend geschützt waren und dem Wolf die bisher gerissenen Schafe angerechnet werden. Ein endgültiger Entscheid wurde deshalb vorderhand noch nicht gefällt.

Beim Wolf handelt es sich vermutlich um das seit einiger Zeit bekannte Männchen M35, wie das BAFU weiter schreibt. Dass sich ein Wolf in dieser Jahreszeit in tieferen Lagen und nahe von Siedlungen aufhalte, sei nicht aussergewöhnlich. Sein weiteres Verhalten soll nun aber beobachtet werden. Sollte sich der Wolf während des Sommers untypisch verhalten und vermehrt in Siedlungsnähe aufhalten, müsse die Situation neu beurteilt werden, schreibt das BAFU weiter.

Herdenschutz im Vordergrund

Der Bund setzt die Priorität auf die Verstärkung der Schutzmassnahmen vor Ort. Zu diesem Zweck soll eine bessere Einzäunung der betroffenen Schafherden in der betroffenen Region eingerichtet werden. Die Bauern vor Ort sollen von Experten entsprechend beraten werden.

Das BAFU hat zudem letztes Jahr gemeinsam mit der Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis bei der Agridea ein Projekt zur Überprüfung der Alpstrukturen und der Möglichkeiten zur Etablierung des Herdenschutzes in Auftrag gegeben: Erste Analysen zeigten, dass vielerorts ungeeignete Flächen beweidet würden und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen heute nicht gegeben seien, um einen funktionierenden Herdenschutz aufzubauen.

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