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Bergungsarbeiten nach Ju-Absturz abgeschlossen

Die Bergungsarbeiten nach dem Absturz einer Ju-52 am Piz Segnas oberhalb von Flims GR sind abgeschlossen worden. Die zwanzig Opfer wurden geborgen und die Wrackteile abtransportiert. (Archivbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Die Bergungsarbeiten nach dem Absturz einer Ju-52 am Piz Segnas oberhalb von Flims GR sind am Dienstag abgeschlossen worden. Die Wanderwege sind wieder freigegeben, die Luftraumsperre wird um 18 Uhr aufgehoben.

Die zwanzig Todesopfer des Flugzeugunglücks vom Samstag sind geborgen und das Wrack abtransportiert worden, wie die Bundesanwaltschaft (BA) mitteilte. Dies sei einem ausserordentlichen Einsatz aller beteiligten Behörden und Organisationen zu verdanken.

Beteiligt waren die Kantonspolizei Graubünden, die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust), die Feuerwehr, die Rega, die Luftwaffe, der Schweizer Alpen-Club (SAC), der Zivilschutz, das Care Team Grischun, die Gemeinde Flims und das Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden.

Nach Abschluss der Bergung wird auch die Luftraumsperre um den Piz Segnas im Verlauf des Dienstagabends aufgehoben, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) per Twitter meldete.

Parallele Untersuchungen

Unter der Koordination der BA werde nun die formelle Identifizierung der Opfer vorgenommen. Zudem würden die eingeleiteten Untersuchungen und Abklärungen weitergeführt.

Die strafrechtlichen Abklärungen der Bundesanwaltschaft werden laut der Mitteilung parallel zu den Untersuchungen der Sust durchgeführt, welche im Rahmen einer Sicherheitsuntersuchung die Unfallursache abklärt. Diese Arbeiten dürften mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Die Betreiberin der Unglücksmaschine, die Dübendorfer Ju-Air, hatte zuvor mitgeteilt, dass sie den Flugbetrieb am 17. August wiederaufnehmen will. Sie hatte nach dem Absturz der historischen “Tante Ju” den Betrieb auf freiwilliger Basis vorübergehend eingestellt.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nahm von den Absichten der Ju-Air Kenntnis, wie es mitteilte. Solange kein erhärteter Verdacht eines technischen Defektes vorliege, könne das Bazl kein Grounding der Ju-Air-Flotte anordnen. Sollten sich bis zum 17. August neue Erkenntnisse ergeben, würde die Behörde aber Massnahmen treffen und wenn nötig ein Flugverbot erteilen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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