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Bericht: Haftregime in Bochuz ist Schuld am Tod eines Häftlings

(Keystone-SDA) Lausanne – Mangelhafte Ausbildung und eine bis ins Absurde getriebene Weisungshörigkeit des Personals haben zum Tod eines Häftlings in der Waadtländer Strafanstalt Bochuz geführt. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesgerichtspräsident Claude Rouiller in seinem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.
Ein 30-jähriger Häftling hatte am 11. März dieses Jahres seine Zelle in Brand gesteckt. Die Wärter löschten das Feuer, befreiten den Mann aber erst 90 Minuten später aus der Zelle. Der Häftling starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
Im Gefängnis sass er seit nahezu zehn Jahren. Ursprünglich war er wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und anderen Delikten zu 20 Monaten verurteilt worden. Da der Mann als gefährlich eingestuft wurde, wandelte das Gericht die Strafe in Verwahrung auf unbestimmte Zeit um. Der durch eine schwere Kindheit und Jugend geprägte Häftling hatte sich gegen diesen Entscheid immer gewehrt.
Im Hochsicherheitstrakt
Der Mann sei weder psychisch krank noch ein gefährlicher Krimineller gewesen. Trotzdem habe er die längste Zeit eines Lebens in Hochsicherheitstrakten verbracht, schreibt Alt Bundesgerichtspräsident Rouiller in seinem Bericht.
Der Mann habe den Sinn dieser Verwahrung nie begriffen und habe zunehmend Aggressionen entwickelt, bis zum folgenschweren Zwischenfall vom 11. März. Der Brand in seiner Zelle habe beim Personal mangelnde Ausbildung zu Tage gebracht. Gleichzeitig hätten sich die Wärter bis zur Absurdität den Regeln unterworfen.
Das Personal habe Weisungen und existierende Praktiken miteinander verwechselt und dabei das Wesentliche vergessen: einem Häftling in Gefahr sofortige Hilfe zu leisten. Auch das medizinische Personal sich an Prozeduren gehalten, statt zu handeln.
Weisung falsch begriffen
Der Häftling sei gestorben, weil Weisungen von jenen, die ihn hätten schützen sollen, falsch umgesetzt oder verstanden worden seien.

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