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Berlusconi muss nach Bunga-Bunga-Prozess wieder vor Gericht

Italiens Ex-Ministerpräsident Berlusconi muss sich laut Medienberichten ab Februar wieder vor Gericht verantworten. Ihm werde vorgeworfen, einem Pianisten für eine Falschaussage in dem Prozess um die "Bunga Bunga Partys" in seiner Villa 2013 monatlich 3000 Euro gezahlt zu haben. (Archivbild) KEYSTONE/EPA ANSA/MATTEO BAZZI sda-ats

(Keystone-SDA) Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi muss sich italienischen Medienberichten zufolge von Februar an wieder vor Gericht verantworten.

Dem 81-Jährigen werde vorgeworfen, einem Pianisten für eine Falschaussage in dem spektakulären Prozess um die “Bunga Bunga Partys” in seiner Villa Arcore bei Mailand 2013 monatlich 3000 Euro gezahlt zu haben.

Das berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag unter Berufung auf das Gericht in Siena. Demnach soll der Prozess am 1. Februar starten.

Ein weiteres Verfahren in Sachen Zeugenbestechung soll bereits im Januar vor einem Gericht in Mailand beginnen, wo sich Berlusconi laut “Corriere della Sera” mit mehr als 20 weiteren Angeklagten verantworten muss. Mehreren Tänzerinnen und Showgirls werden dabei Falschaussagen gegen Bezahlung vorgeworfen.

Die Vorwürfe der Zeugenbestechung sind nicht neu: Die Staatsanwaltschaft hatte schon nach dem Ende des Prozesses, der 2015 mangels Beweisen in letzter Instanz mit einem Freispruch endete, vermutet, dass Berlusconi Zeugen mehr als zehn Millionen Euro gezahlt haben soll, um Aussagen zu seinen Gunsten zu machen.

Dem dreimaligen Regierungschef war damals Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Ausserdem war Berlusconi angeklagt, bei den “Bunga Bunga Partys” Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben, darunter mit der Tänzerin “Ruby”.

Sechs Jahre nach dem Ende seiner skandalgeprägten Amtszeiten nimmt der 81-Jährige derzeit wieder Einfluss auf die italienische Politik. Ginge es nach ihm, würde er für seine konservative Partei Forza Italia wieder für das Amt des Ministerpräsidenten antreten.

Berlusconi darf bis 2019 allerdings keine politischen Ämter annehmen, wogegen er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte. Wann die Grosse Kammer über die Beschwerde entscheidet, ist noch unklar.

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