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Berner Bad im Visier der Justiz – Gäste hatten Glück im Unglück

(Keystone-SDA) Nach dem Deckeneinsturz im Erlebnisbad des Berner Westside-Zentrums laufen die Untersuchungen auf Hochtouren. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein: Experten sollen klären, ob anerkannte Regeln der Baukunde verletzt worden sind.

Das Bad bleibt einstweilen geschlossen. Die übrigen Bereiche des Freizeit- und Einkaufszentrums sind hingegen normal geöffnet. Der spektakuläre Westside-Bau war vom US-Stararchitekten Daniel Libeskind entworfen und erst vor zweieinhalb Jahren eröffnet worden.

Der Zwischenfall vom Dienstagabend hätte weit schlimmere Folgen haben können. Aus unbekanntem Grund hatte sich ein über 100 Quadratmeter grosses Deckenelement gelöst. Die Platten mit Isolationsmaterial stürzten aus zehn Metern Höhe in die Tiefe.

Zwei Menschen wurden verletzt, eine weitere Person erlitt einen Schock. Ein Mann wurde ins Spital gebracht, konnte aber noch in der Nacht wieder entlassen werden. Rund 1000 Besucher, die sich zur Unfallzeit in der Bernaqua-Anlage aufgehalten hatten, kamen mit dem Schrecken davon.

“Wir sind froh, dass das Ereignis so glimpflich abgelaufen ist”, sagte Anton Gäumann, Geschäftsführer der Neuen Brünnen AG. Die Migros-Tochter betreibt das Westside-Zentrum. Zur möglichen Unfalluntersache wollte sich Gäumann gegenüber Radio DRS nicht äussern. Er wolle den Ermittlungen nicht vorgreifen, sagte er.

Image-Schaden droht

Der Vorfall hinterlässt wohl auch einen Image-Schaden, zumal der Bau vor den Toren der Stadt Bern nicht zum ersten Mal für Aufsehen sorgt. Das Westside-Zentrum war schon kurz nach der Eröffnung in die Schlagzeilen geraten, als sich in einem Fastfood-Lokal Deckenplatten lösten. Zwei Kinder wurden verletzt.

Den jüngsten Vorfall wollen die Behörden nun eingehend untersuchen. Die Kantonspolizei Bern erliess einen Zeugenaufruf und zog für die Ermittlungen nicht nur den Kriminaltechnischen und den Unfalltechnischen Dienst bei, sondern auch externe Fachleute von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt (EMPA).

Ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, könne “derzeit nicht beantwortet werden”, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie wird zusammen mit der Polizei entscheiden, ob und wann das Bad wieder geöffnet werden kann.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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