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Berner Verwaltungsgericht sagt Nein zum Langenthaler Minarett

(Keystone-SDA) Auf dem Dach eines islamischen Kulturzentrums in Langenthal darf nach Ansicht des bernischen Verwaltungsgerichts kein Minarett gebaut werden. Nicht zu beanstanden sei hingegen die Dachkuppel, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Streit um den Umbau des islamischen Zentrums in Langenthal tobt seit Jahren. Die Gemeinde und die kantonale Baudirektion hatten die Beschwerden abgelehnt und die Baubewilligung erteilt – inklusive Minarett.

Nicht so das Verwaltungsgericht: es hiess die Beschwerde der Gegner teilweise gut. Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.

Während die Dachkuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweise, sei das Minarett als reine Symbolbaute im Sinne der kommunalen Bauordnung keine zulässige Dachaufbaute, kam das Verwaltungsgericht nun zum Schluss.

Zur Frage, wie sich das vom Volk 2009 angenommene Minarettverbot auf das Projekt auswirkt, nahm das Verwaltungsgericht nicht Stellung. Dies erübrige sich, weil sich bereits aufgrund der örtlichen Bauvorschriften ergebe, dass das Minarett nicht bewilligungsfähig sei, heisst es im Urteil.

Genugtuung und Konsternation

Die islamische Glaubensgemeinschaft zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern, da sich das Gericht auf örtliche Bauvorschriften beziehe und nicht den Bau von Minaretten an sich beurteile.

Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts hingegen “mit Genugtuung” zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht.

Darin betont das Komitee, dass abseits der Diskussion über Baureglemente die Schweizer Bevölkerung 2009 einem Minarettverbot zugestimmt habe. Das “penetrante Drängen” nach einem Minarett trotz dem Nein des Schweizervolks schade dem Ansehen der Muslime.

Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Die islamische Glaubensgemeinschaft will das über dreissig Seiten starke Urteil nun eingehend prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

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