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Beschuldigter im Zürcher Clown Prozess weist Vorwürfe zurück

Der ehemalige Knie-Clown David Larible muss sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm werden sexuelle Handlungen mit einer 14-Jährigen vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe. KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Der beschuldigte Clown David Larible hat vor dem Zürcher Bezirksgericht vom Dienstag betont, dass er kein Interesse an Mädchen habe. Er stehe ausschliesslich auf Frauen. Weshalb sich das Mädchen die Vorwürfe ausgedacht haben könnte, könne er sich nicht erklären.

Er habe nicht mal gewusst, wie alt das Mädchen gewesen sei. “Das hat mich auch nicht interessiert.” Beim Kontakt zur damals 14-Jährigen sei es nie um etwas Sexuelles gegangen, immer nur um die Kunst. “Sie wollte Artistin werden”, sagte Larible. Sie habe ihn ausgefragt über die Zirkuskunst, über Clownschulen und vieles mehr.

Deshalb habe er ihr in dem Zürcher Hotelzimmer auch ein Buch über die Clownskunst geben wollen. Dabei habe es keinerlei Übergriffe gegeben, nur eine Umarmung zum Abschied.

Kontakt über Whatsapp

Kennengelernt hatten sich der heute 60-jährige Clown und das Mädchen bei Fan-Kontakten. “Sie war oft sehr emotional, hat mich umarmt und geweint.” Bei diesen Gelegenheiten sei auch oft die Mutter des Mädchens dabei gewesen. Irgendwann hatten der Clown und der Teenager dann auch Kontakt über Whatsapp. Wenn er spüre, dass ihn jemand brauche, dann sei er für diese Person da.

Der Anwalt des Mädchens sagte vor Gericht hingegen, Hotelkameras und Whatsapp-Nachrichten würden den Clown überführen. Larible hatte ausgesagt, dass er das Mädchen eigentlich nicht habe aufs Hotelzimmer mitnehmen wollen. Sie habe ihm in der Lobby aber gesagt, dass sie sich alleine unwohl fühle. Deshalb habe er sie mit rauf genommen, als er das Clown-Buch für sie holen wollte.

Der Anwalt des Mädchens zeigte in seinem Plädoyer aber auf, dass diese Geschichte hinkt. Kameraufzeichnungen der Hotellobby zeigen nämlich, dass es eine solche Konversation gar nie gab. “Er forderte sie nie dazu auf, in der Lobby zu bleiben. Er nahm sie einfach mit.”

Zudem habe er mit dem Mädchen fast 1000 Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht. “Weshalb sollte er sich derart intensiv um einen Fan kümmern?”

Die Staatsanwaltschaft wirft Larible vor, das Mädchen im Oktober 2016 drei Mal mit Zunge geküsst zu haben, es unter den Kleidern am Rücken gestreichelt und ihm einen Kuss aufs Decolleté gegeben zu haben.

Dafür soll er mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken und einer Busse von 600 Franken bestraft werden. Zudem verlangt die Anklage fünf Jahre Landesverweis für den Italiener. Ob heute noch ein Urteil gefällt wird, ist offen.

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