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Beschwerde von Zürcher “Parkhausmörderin” gutgeheissen

(Keystone-SDA) Zürich – Das Kassationsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der so genannten “Parkhausmörderin” gegen ihre Verwahrung gutgeheissen. Das Obergericht muss ein Gutachten überarbeiten lassen. Die Frage ist, ob die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umgewandelt werden kann.
Das Gutachten, auf das sich das Zürcher Obergericht bei seinem Entscheid im März 2010 gestützt hatte, kam zu Schluss, dass eine Therapie bei der 38-Jährigen “wegen der langanhaltenden und nicht heilbaren psychischen Störung nicht erfolgsversprechend” sei. Dagegen beschwerte sich die “Parkhausmörderin”.
Das Kassationsgericht hiess diese Beschwerde im vergangenen September gut, wie Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser am Montag eine Meldung der Sonntagszeitung “Der Sonntag” bestätigte. “Es kam zum Schluss, das Gutachten sei nicht schlüssig genug.” Das Obergericht muss deshalb nun die Beurteilung überarbeiten lassen.
Aufgrund des neuen Gutachtens wird das Zürcher Obergericht dann erneut über die Verwahrung zu entscheiden haben. Eine Prognose für diesen Entscheid wollte der Oberstaatsanwalt nicht abgeben. “Die Oberstaatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Verwahrung angemessen ist”, sagte Bürgisser aber.
Mord und BrandstiftungDie 38-Jährige sitzt seit zehn Jahren im Frauengefängnis Hindelbank in Isolationshaft. Sie hatte in den 90er-Jahren in Zürich zwei Frauen erstochen und zwei weitere Mordversuche verübt. Zudem hatte sie über 50 Brände gelegt. 2001 hatte sie das Obergericht zu einer lebenslangen Strafe verurteilt und eine Verwahrung angeordnet.
Die Neubeurteilung der “Parkhausmörderin” vom vergangenen Jahr war aufgrund des 2007 in Kraft getretenen neuen Strafgesetzbuches nötig. Die neue Rechtslage verlangt, dass jede Verwahrung überprüft und allenfalls in eine offenere therapeutische Massnahme umgewandelt wird.

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