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Bessere Kontrolle der Staatsschutzaktivitäten in den Kantonen

(Keystone-SDA) Bern – Der Bundesrat will eine bessere Kontrolle der Staatsschutzaktivitäten in den Kantonen ermöglichen. Er hat am Mittwoch eine Änderung der Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes genehmigt.
Gefordert hatten dies die Kantone nach der Basler Fichenaffäre: 2008 wurde bekannt, dass Basler Grossrätinnen und Grossräte vom Bund fichiert wurden. Basel wurde daraufhin bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vorstellig. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone und des Bundes erarbeitete in der Folge Verbesserungsvorschläge.
Nun seien die Verantwortungen und Aufgaben der verschiedenen Kontrollorgane klarer definiert, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS). In der neuen Verordnung steht, dass die kantonale Dienstaufsicht Einsicht in Daten nehmen kann, die der Kanton im Auftrag des Bundes bearbeitet.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) muss dieser Einsichtnahme aber ausdrücklich zustimmen. Bei Streitigkeiten entscheidet das VBS. Es verweigert die Dateneinsicht dann, wenn “wesentliche Sicherheitsinteressen” dies erfordern.
Listen der AufträgeDie kantonale Aufsicht erhält künftig Listen jener Aufträge, die der Bund den Staatsschützern in ihrem Kanton erteilt hat. Gestützt auf diese Listen prüft die Aufsicht unter anderem, wo und wie die Informationen beschafft werden und ob dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die Staatsschützer in den Kantonen sind vom Kanton angestellt, arbeiten aber für den Bund. Deshalb kann der Kanton sie heute nicht wirksam beaufsichtigen. Mit den Listen wüsste die kantonale Aufsicht künftig wenigstens, “woran die Leute arbeiten”, sagte der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass im Frühjahr.
Kritik der GPDelAuf Bundesebene ist die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) für die Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständig. Ende Juni hatte sie gravierende Missstände angeprangert. Demnach hielt der Nachrichtendienst in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Er sammelte auf Vorrat Daten, ohne diese auf ihre Relevanz zu prüfen.

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