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Beweise unzulässig: Zürcher Gericht spricht Iris Ritzmann frei

(Keystone-SDA) Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das Zürcher Bezirksgericht hat Iris Ritzmann, die ehemalige Mitarbeiterin des medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich, am Freitag vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Ritzmann wurde beschuldigt, dem “Tages-Anzeiger” die kritischen und zugleich vertraulichen Berichte über Christoph Mörgelis Arbeit als Museums-Kurator zugespielt zu haben. Damit soll sie die “Affäre Mörgeli” ins Rollen gebracht haben.

Für eine Verurteilung fehlten dem Gericht allerdings die Beweise. Sämtliche Belege, die der Staatsanwalt vorlegte, wurden während des Prozesses als nicht zulässig eingestuft. Damit löste sich die Anklage quasi in Luft auf.

Als Beweis hätten die Telefon- und Mail-Daten dienen sollen, die der Staatsanwalt bei der Universität Zürich eingesammelt hatte. Weil es der Ankläger aber verpasste, dafür eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts einzuholen, waren die Beweise nicht gültig.

Blocher-Urteil verhalf Ritzmann zum Freispruch

Doch auch wenn der Staatsanwalt diese Genehmigung vorgelegt hätte: Zugelassen worden wären die Telefon- und E-Mail Daten auch dann nicht. Grund dafür ist ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil zum Thema Quellenschutz von August 2014, das sich mit Christoph Blocher und der “Affäre Hildebrand” befasste.

Die Lausanner Richter entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Korrespondenz zwischen Blocher und der “Weltwoche” nicht als Beweis verwenden darf. “Und was für Herrn Blocher gilt, gilt für alle”, wie es die Richterin bereits während des Prozesses vor einer Woche ausdrückte.

Es war also ausgerechnet Blocher, welcher der Mörgeli-Kontrahentin Ritzmann zum Freispruch verhalf.

Staatsanwalt zieht Fall weiter

Für den Staatsanwalt, selber SVP-Mitglied, bedeutet Ritzmanns Freispruch eine herbe Schlappe. Er werde den Fall ans Obergericht weiterziehen, sagte er nach der Urteilseröffnung. Es gehe um grundsätzliche Fragen für die künftige Rechtsprechung.

Erleichtert reagierte Ritzmann. Sie sei froh über den Freispruch. Dem Weiterzug blicke sie inhaltlich gelassen entgegen. Sorgen bereitet ihr aber die finanzielle Situation, denn solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, erhält sie weder Genugtuung noch Prozessentschädigung. “Unser Erspartes ist praktisch aufgebraucht.”

Das Gericht sprach Ritzmann eine Prozessentschädigung von 60’000 Franken zu. Dieses Geld ist für den Anwalt bestimmt, den sie mit dem Weiterzug ans Obergericht nun noch länger beschäftigen muss.

Als Genugtuung erhält sie 15’000 Franken. Dieser Betrag soll ein Stück weit den Stellenverlust und den ramponierten Ruf entschädigen. Berücksichtigt wurde bei der Berechnung auch, dass sie frühmorgens vor den Augen ihrer Kinder verhaftet wurde. Damit übte das Gericht indirekt Kritik an der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft.

Kein Geld für Mörgeli

Ob und wie viel Lohnausfall Ritzmann von der Universität Zürich erhält, ist noch unklar. Diese Diskussion soll erst geführt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Mörgeli hingegen geht mit dem Urteil vom Freitag leer aus: Als Privatkläger forderte er rund 10’000 Franken Schadenersatz und Genugtuung wegen des Stellenverlustes und des Reputationsschadens. Das Gericht lehnte seine Forderung aber ohne Angabe von Gründen ab.

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