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Bieler Rentner wehrt sich gegen Einweisung in Psychiatrie

(Keystone-SDA) Vor dem bernischen Obergericht hat der Berufungsprozess gegen den Bieler Rentner stattgefunden, der sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Hauses wehrte. Der Angeschuldigte blieb dem Prozess, den er selber verlangt hatte, fern.

Mit seinem Fernbleiben protestierte Peter Hans Kneubühl gegen die Abweisung von Beweisanträgen zu verschiedensten Themen, die er vorgängig beim Gericht eingereicht hatte. Dies gab Oberrichter Hanspeter Kiener zu Prozessbeginn am Dienstagmorgen bekannt.

An der Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts in Biel vom Januar 2013 hielt Kneubühl aber ausdrücklich fest. Die erste Instanz hatte dem 70-jährigen, der im September 2010 auf Polizisten schoss, Schuldunfähigkeit attestiert. Gegen ihn wurde eine stationäre Massnahme in der geschlossenen Psychiatrie ausgesprochen.

Kneubühl hatte im September 2010 sein Elternhaus in Biel mit Waffengewalt verteidigt und mehrfach auf anrückende Polizisten geschossen. Einer von ihnen erlitt dabei schwere Verletzungen. Vor Regionalgericht wurden Kneubühl versuchte vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Kneubühl

will schuldfähig sein

Das Obergericht beschloss nach kurzem Verhandlungsunterbruch, den Berufungsprozess in Abwesenheit des Angeschuldigten durchzuführen. Auf eine polizeiliche Vorführung Kneubühls verzichteten die Richter. Der Angeschuldigte sei durch seinen amtlichen Verteidiger vertreten, befand Oberrichter Kiener. Zudem sei nicht vorgesehen gewesen, Kneubühl erneut zu befragen.

Die Verhandlung selber verlief dann zügig. Neue Erkenntnisse ergaben sich nicht. Kneubühls Verteidiger Philipp Kunz verlas kurz den Antrag, das Bieler Urteil und die stationäre Massnahme aufzuheben und den Fall zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Kneubühl sei nicht schuldunfähig, so der Verteidiger.

Ausführlicher äusserte sich der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Markus Schmutz. Er beharrte darauf, dass Kneubühl zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Eine stationäre therapeutische Massnahme sei angebracht.

“Ausgeprägter” Wahn

Der Ankläger verwies auf ein Gutachten, das Kneubühl einen schweren Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente attestiert hatte. Kneubühl sei zum Tatzeitpunkt felsenfest überzeugt gewesen, dass er von der Obrigkeit umgebracht werden sollte: “Er befand sich im Kriegszustand.”

Immer noch wähne sich der Angeschuldigte heute in einem “kafkaesken” Labyrinth von Justiz und Behörden, sagte Schmutz. Mit aller Kraft wolle er ein Komplott gegen sich aufdecken und schreibe Tag und Nacht und sehr detailversessen gegen angebliches Unrecht an. Kneubühls Wahn sei “ausgeprägt und systematisch”, so der Ankläger.

Der Angeschuldigte habe weder Reue bezüglich seiner Taten noch Mitleid mit dem schwer verletzten Polizisten gezeigt. Es bestehe kein Zweifel, dass er wieder so handeln würde, sagte der Staatsanwalt. Einen Therapieversuch gelte es zu wagen; sollte er nicht fruchten, müsste das Gericht Kneubühls Verwahrung prüfen.

Das Urteil des Obergerichts wird am Mittwochnachmittag bekanntgegeben.

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