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BKW-Chefin warnt vor Folgekosten sofortiger Mühleberg-Abschaltung

(Keystone-SDA) Nimmt das Berner Stimmvolk am 18. Mai die Initiative “Mühleberg vom Netz” an, rechnet der Stromkonzern BKW mit Schadenersatzklagen der Aktionäre in Höhe von einer halben Milliarde Franken. Berappen müsste dies der Steuerzahler, warnt BKW-Chefin Suzanne Thoma.

Der Berner Stromkonzern hatte im Herbst 2013 angekündigt, das AKW Mühleberg im Jahre 2019 vom Netz zu nehmen. Dieser Entscheid sei definitiv, bekräftigte Thoma in einem am Samstag erschienenen Interview mit der “Berner Zeitung”.

Die 2012 eingereichte Initiative hingegen verlangt eine sofortige Abschaltung, was laut Thoma unrealistisch ist. “So oder so” könne mit der Stilllegung erst 2019 begonnen werden. Die BKW und die zuständigen Behörden bräuchten die nächsten Jahren, um eine sichere und gesetzeskonforme Ausserbetriebnahme der Anlage gewährleisten zu können.

Thoma trat zudem Aussagen der AKW-Gegner entgegen, wonach die BKW bei einer sofortigen Abschaltung sogar Geld sparen könnte, weil die tiefen Strompreise die Produktionskosten nicht deckten. Mühleberg sei rentabel, betonte Thoma. Die Einsparungen einer frühzeitigen Abschaltung bezifferte Thoma auf höchstens 20 bis 30 Millionen Franken.

Der Löwenanteil der Fixkosten falle auch nach der Abschaltung des Reaktors weiterhin an. “Ein Strom produzierendes Mühleberg liefert im Vergleich zu einem still stehenden Mühleberg einen Beitrag von rund 120 Millionen Franken zum Konzernergebnis ab.”

Thoma warnte bei ein sofortigem Aus zudem vor einem “Führungsproblem.” Weil die aktuellen Verwaltungsräte kaum bereit wären, Mühleberg sofort vom Netz zu nehmen, müsste der Kanton als Mehrheitsaktionär zuerst den Verwaltungsrat auswechseln, sagte die BKW-Chefin.

Das AKW Mühleberg ist seit 1972 am Netz. Das drittälteste Atomkraftwerk der Schweiz produziert rund 5 Prozent des gesamten Schweizer Strombedarfs.

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