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Blauzungenkrankheit: Impfobligatorium wird überprüft

(Keystone-SDA) Bern – Im November wollen die Bundesbehörden entscheiden, ob Rinder und Schafe in der Schweiz weiterhin obligatorisch gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden müssen. Nach dem Impfstreit der letzten Monate scheinen sich die Fronten nun etwas aufzuweichen.
Marcel Falk vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) signalisierte jedenfalls Gesprächsbereitschaft: Vielleicht gebe es eine Zwischenlösung zwischen freiwilliger Impfung und einem Obligatorium, sagte er in der Sendung “Heute Morgen” von Schweizer Radio DRS. Ein grosser Teil der Tiere sei heute geschützt, die Situation sei entspannter als auch schon.
Der Bauernverband hat eine solche Zwischenlösung bereits skizziert: Bauern, die sich von der Impf-Pflicht dispensieren lassen, müssten sich über einen Solidaritätsfonds an den Kosten beteiligen. Zudem hätten sie keinen Anspruch auf Geld aus der Seuchenkasse, wenn ein Tier in ihrem Stall krank würde.
Bei den Gegner des Impfobligatoriums kommen diese Vorschläge gut an: Herbert Karch, Geschäftsführer der Kleinbauern-Vereinigung VKMB, kann sich dies “als einen ersten Schritt vorstellen”, wie er gegenüber Radio DRS sagte.
Für Bio Suisse ist eine hohe Impfrate zwar wichtig. Jene, die nicht impfen wollen, sollten dies aber legal tun können, sagte Sprecherin Jacqueline Forster.
Am Mittwoch führt das Bundesamt für Veterinärwesen eine Anhörung durch zur Zukunft des Impfobligatoriums. Ein Entscheid soll im November fallen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruskrankheit, die Rinder, Schafe, Ziegen und bestimmte Wildtiere befällt. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Dieses Jahr wurden auf Veranlassung des Bundes rund 2 Millionen Rinder und Schafe geimpft. Gemäss BVET haben rund 100 Landwirte die Impfung ihrer Tiere verweigert.

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