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Bobadilla wegen Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt

(Keystone-SDA) Fussball – Der ehemalige FCB-Stürmer Raul Bobadilla muss sich im Kanton Solothurn wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln vor einem Gericht verantworten.
Der Argentinier hatte im Juli in Seewen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h überschritten. Die Ermittlungen wurden nun abgeschlossen, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Der 26-Jährige hatte mit seinem Sportwagen am 24. Juli kurz nach 16 Uhr die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h (nach Abzug der Toleranz von 6 km/h) überschritten. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab. Zur Tatzeit war Bobadilla Spieler beim FC Basel gewesen, zuvor auch bei YB. Wenige Wochen nach dem Vorfall wechselte er zum deutschen Bundesligisten Augsburg.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagte den Beschuldigten nach den auf Anfang Jahr verschärften Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln an. Das zuständige Richteramt Dorneck-Thierstein muss zudem über den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Sportwagen entscheiden. Dem Angeklagten droht laut Artikel 90 des Strassenverkehrsgesetzes eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren. Welchen Strafantrag die Staatsanwaltschaft stellt, wird erst am Prozess bekannt. Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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