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Bosnierin wehrt sich gegen Bündner Bürgergemeinde von Scharans

(Keystone-SDA) Chur – Die Bündner Gemeinde Scharans knüpfte die Einbürgerung einer Frau aus Bosnien-Herzegowina an eine ungewöhnliche Bedingung: Sie müsse sich von ihrem kriminellen Ehemann scheiden lassen. Die Bosnierin wehrte sich vor Gericht und bekam auf der ganzen Linie Recht.
Die 50-jährige Frau und ihre drei Töchter hatten im Juni 2008 bei der Bürgergemeinde von Scharans ein Gesuch um die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts gestellt. Im April 2009 sicherte die Bürgerversammlung den Töchtern das Bürgerrecht der Gemeinde zu, verweigerte es aber der Mutter.
Als Grund für die Ablehnung nannte die Bürgergemeinde die Ehe der Einbürgerungswilligen mit einem Mann, der zu Beginn der 90er-Jahre wegen bandenmässigem Diebstahl in der Schweiz verhaftet und ausgeschafft worden war. Der Mann lebe nun zwar in Wien, habe aber trotz der grossen räumlichen Distanz einen starken, negativen Einfluss auf die Familie.
Es sei der Bürgergemeinde nicht zuzumuten, die Frau einzubürgern. Wenn sich die Bosnierin aber von ihrem Mann scheiden liesse, würde ihr Einbürgerungs-Gesuch anders beurteilt werden, schrieb die Bürgergemeinde in der Begründung ihres Entscheids.
Die abgewiesene Frau focht die Ablehnung daraufhin vor dem kantonalen Verwaltungsgericht an. Dieses gab der Bosnierin auf der ganzen Linie Recht und richtete deutliche Worte an die Scharanser Bürgergemeinde. Der Ablehnungsentscheid sei in grobem Masse willkürlich und die Forderung einer Scheidung schlichtweg gesetzes- und verfassungswidrig.
Das Verwaltungsgericht wies die Scharanser Bürgergemeinde an, der Frau die Einbürgerung zuzusichern, ihr die Anwaltskosten zu entschädigen und auch die Gerichtskosten zu berappen.

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