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Bündner Parlament stimmt klar für zweite Gotthardröhre

(Keystone-SDA) Der Bündner Grosse Rat fordert vom Bund den Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard. Er will damit während der Sanierung des alten Gotthardtunnels ab 2020 Mehrverkehr in Graubünden vermeiden. Der Entscheid fiel am Donnerstag nach einer sehr emotionalen Diskussion mit 92 zu 14 Stimmen.

Bis auf drei Parlamentarier überwiesen alle bürgerlichen Parteien geschlossen den Fraktionsauftrag der FDP. Die Kantonsregierung wurde beauftragt, sich beim Bund für den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard einzusetzen. Die Exekutive hatte sich zuvor bereit erklärt, den Auftrag anzunehmen.

Die Grossräte von FDP, BDP, CVP und SVP glauben, dass Graubünden nur mit einer zweiten Röhre einem unzumutbaren Ausweichverkehr entgehen kann. Vor allem die FDP zeichnete mit einer unübersehbaren Anzahl von Voten das Horrorszenario von Talschaften, die über Jahre in Staus ersticken.

Ein weiteres Argument, das auch die Regierung teilt, ist die Unfallgefahr auf der steilen und kurvenreichen San Bernardino-Route. Die Strecke verkrafte aus Sicherheitsgründen keinen nennenswerten Mehrverkehr.

Auslöser der Ängste ist die Haltung des Bundesrates. Die Landesregierung war letzten Dezember zum Schluss gekommen, dass die Sanierung des alten Strassentunnels ohne eine zweite Tunnelröhre möglich sei.

SP und GLP auf verlorenem Posten

Die Sozialdemokraten und die Grünliberalen standen mit ihren nicht minder engagierten Voten auf verlorenem Posten. Sie rechneten vor, dass die vorübergehende Schliessung des Gotthardtunnels mit dem Verlad auf die Schiene grösstenteils kompensiert werden könne. Ein weiterer Tunnel würde zudem automatisch mehr Verkehr generieren.

Erfolglos verwiesen SP und GLP darauf, dass Graubünden mit dem Ruf nach einer zweiten Röhre gegen den Willen der direktbetroffenen Urner Bevölkerung handle. Mitte Mai hatten sich die Urner in einer Konsultativabstimmung mit 7528 zu 4102 Stimmen gegen einen weiteren Tunnel ausgesprochen.

Laut den Neubaugegnern würde ein zweiter Tunnel gegen die Landesverfassung und das Bundesrecht verstossen. Seit der Annahme der Alpeninitiative im Jahr 1994 sei dort der Verzicht auf einen Ausbau der Kapazität der Transitstrassen festgeschrieben.

Der Verein Alpeninitiative reagierte in einer Stellungnahme mit Unverständnis auf den Bündner Parlamentsentscheid.

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