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Bund belässt Referenzzinssatz unverändert bei 1,5 Prozent

Der Referenzzinssatz, der das Mietniveau bestimmt, bleibt auf dem tiefsten Stand seit seiner Einführung. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den Referenzzinssatz für Mieten auf dem Rekordtief von 1,5 Prozent.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, wie das BWO am Freitag mitteilte.

Im Juni hat das Bundesamt den Referenzzinssatz angesichts der Zinsentwicklung erstmals seit 2015 auf den Tiefstwert von 1,5 Prozent gesenkt.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent.

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