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Bund will Herstellung von Zuger Kirschtorte geografisch eingrenzen

(Keystone-SDA) Die Zuger Kirschtorte soll im Kanton Zug hergestellt werden, mit Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch. Andere Torten sollen nicht mehr als “Zuger Kirschtorte” verkauft werden dürfen. Der Bund hat das Gesuch um eine Eintragung als geschützte geografische Angabe veröffentlicht.

Mit dem Eintrag können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben nun drei Monate Zeit, um Einsprache zu erheben, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag mitteilte.

Die Zuger Kirschtorte wurde laut dem BLW 1915 von einem Zuger Konditor erfunden. Mit ihrem rautenförmigen Muster in der Puderzuckerschicht sei sie unverwechselbar, schreibt das Bundesamt. Noch heute werde die Torte nach traditioneller Art von Hand zusammengesetzt. Der intensive Kirschgeschmack stamme vom Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch.

Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Das Schweizer Register umfasst 29 Einträge: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen und 10 geschützte geografische Angaben.

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