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Bundesamt für Umwelt erteilt Kanton Wallis eine Abschussbewilligung

Im Wallis darf ein junger Wolf abgeschossen werden. Die Behörden haben die Bewilligung dazu erteilt. (Archivbild) KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT sda-ats

(Keystone-SDA) Im Wallis darf in der Augstbordregion ein junger Wolf geschossen werden. Die Behörden haben eine Bewilligung dazu erteilt. Sie ist längstens bis am 31. März 2017 gültig. Die Umweltverbände kritisieren die Bewilligung und prüfen rechtliche Schritte.

Der Kanton und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung überschritten sei, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch.

Im Streifgebiet des Rudels hätten Wölfe im Verlaufe des Jahres trotz den getroffenen Schutzmassnahmen insgesamt 157 Nutztiere gerissen. Allein in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 seien nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen worden.

Gemäss geltendem Gesetz ist die Bestandesregulierung einer geschützten Tierart möglich, wenn sie einen zu hohen Bestand aufweist und dadurch grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung entsteht. Der Kanton benötigt dazu die Bewilligung des BAFU.

Durch das Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde in der Augstbordregion ein Wolfsrudel festgestellt. Es besteht aus dem Männchen mit der Bezeichnung M59, dem Weibchen F14 und mindestens drei Jungtieren.

Die Abschussbewilligung bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels. Sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres, unter Schonung der Elterntiere.

Sollten im Rahmen des Monitorings weitere als die drei Jungtiere festgestellt werden, so werde die Abschusszahl vom Kanton nach vorgängiger Information des BAFU entsprechend angepasst, heisst es weiter.

Für Umweltverbände ist Abschuss falscher Weg

Für die Umweltverbände WWF und Pro Natura ist der bewilligte Abschuss “der falsche Weg” und sie prüfen und behalten sich rechtliche Schritte vor. Wie sich in der Calandaregion zeige, seien die Schäden bei Anwesenheit eines Rudels nicht zwingend höher. Mit einem funktionierenden Herdenschutz könne die Situation sogar stabilisiert werden.

Die Abschussperiode bis Ende März sei zudem höchst problematisch, weil die Jungtiere kaum mehr von den Elterntieren unterschieden werden könnten. Ein versehentlicher Abschuss eines Elterntieres könnte das Rudel destabilisieren. Ein destabilisiertes Rudel reisse oft mehr Nutztiere als ein intaktes.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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