Bundesanwalt fordert Bewährungsstrafe für mutmasslichen Spion
(Keystone-SDA) Im Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion in Frankfurt fordert die deutsche Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40’000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Der 54-jährige Angeklagte hatte vergangene Woche ein Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten.
Der Schweizer gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) insgesamt 13’000 Euro und 15’000 Franken für Spionage im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CDs erhalten zu haben. Ausserdem habe er insgesamt rund 70’000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.
Urteil in einer Woche erwartet
Dieser soll gemäss der Aussage des Beschuldigten persönliche Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft und erfolglos versucht haben, einen “Maulwurf” in der Finanzverwaltung zu platzieren. Das Urteil wird am kommenden Donnerstag erwartet.
Nach Angaben der Verteidigung wurde die Geldauflage von 40’000 Euro bereits bei Gericht hinterlegt. Der Staatsschutzsenat hatte dem Angeklagten im Rahmen einer Absprache die Bewährungsstrafe bereits zuvor in Aussicht gestellt.
Daten von Steuerfahndern
Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2015 auf die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen angesetzt worden sein. Unter anderem sollte er laut Bundesanwaltschaft Daten von Steuerfahndern vervollständigen.
Als diese komplett waren, leitete die Schweiz die Strafverfolgung von deutschen Steuerfahndern ein, die am Ankauf von CDs mit den Daten mutmasslicher deutscher Steuerbetrüger beteiligt gewesen waren. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte mehrfach solche Datenträger gekauft.