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Bundesgericht bestätigt sechsmonatige Freiheitsstrafe für Lenkerin

(Keystone-SDA) Lausanne – Ein weiblicher Autorowdy aus der Westschweiz muss definitiv für sechs Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht hat die unbedingte Freiheitsstrafe gegen die notorische Verkehrssünderin bestätigt, die sich von bisherigen Sanktionen nicht beeindrucken liess.
Die Waadtländerin war 2007 einem anderen Wagen viel zu nah aufgefahren. Nur drei Tage später verletzte sie einen Autolenker am Knie, als sie nach einer verbalen Auseinandersetzung unkontrolliert wegfuhr. 2008 wurde sie von einem Wirt zur Rede gestellt, weil sie ihr Auto auf einem reservierten Gästeparkplatz abgestellt hatte.
Nachdem sie sich mit ihm einen Disput geliefert hatte, fuhr sie rückwärts weg, wobei der Lokalbesitzer von der noch geöffneten Fahrertür getroffen und verletzt wurde. Die Waadtländer Justiz sprach sie für die drei Verfehlungen der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der Verletzung der Verkehrsregeln schuldig.
Es bestrafte die Frau mit sechs Monaten Freiheitsstrafe unbedingt und 400 Franken Busse. Vor Bundesgericht hatte sie verlangt, dass anstatt der Freiheits- nur eine Geldstrafe zu verhängen sei. Die Richter in Lausanne halten ihr entgegen, dass sie seit 2000 bis zum aktuellen Schuldspruch schon viermal verurteilt worden sei.
Die bisherigen Sanktionen, unter anderem eine dreimonatige Freiheitsstrafe von 2002, hätten sie offenbar nicht dazu bewegen können, ihr Fahrverhalten zu ändern. Im übrigen sei die aktuelle Freiheitsstrafe selbst dann als notwendig und bundesrechtskonform zu betrachten, wenn man die Vorstrafen ausser Acht lasse.

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