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Bundesgericht bestätigt Taggeld-Kürzung für Provokateur

(Keystone-SDA) Ein Zürcher muss sich die Halbierung seiner Suva-Taggelder gefallen lassen, weil er die Schlägerei, bei der er schwer verletzt worden ist, provoziert hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 33-jährigen Mannes abgewiesen.

Der Betroffene hatte im Juli 2004 vor einem Schnellimbiss zwei junge Männer angepöbelt und geschubst. Einen von ihnen bespritzte er zudem absichtlich mit Sauce. Anschliessend ging er mit schnellen Schritten und erhobener rechter Hand auf die Beiden zu.

Tritte gegen Kopf

Sein nassforsches Auftreten bewirkte, dass ihn einer der jungen Männer ansprang, zu Boden schlug und anschliessend mit seinem Kollegen bis zur Bewusstlosigkeit verprügelte. Schliesslich wurde er noch zweimal gegen den Kopf getreten. Beim Angriff erlitt er ein schweres Schädelhirn-Trauma mit bleibenden Schäden.

Die Suva anerkannte zwar ihre Leistungspflicht als Unfallversicherung, kürzte die Taggelder aber um die Hälfte, weil er wegen seines Verhaltens die Gefahr einer späteren Schlägerei hatte erkennen müssen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen und die Leistungskürzung bestätigt.

Reaktion herbeigeführt

Laut den Richtern in Luzern ist sein Auftreten geeignet gewesen, eine gewaltsame Reaktion herbeizuführen. Das brutales Vorgehen seiner Gegner sei damit zwar nicht zu entschuldigen. Es sei aber auch nicht gerade unüblich, dass Personen in einer solchen Situation mit heftiger und unangebrachter Gewalt reagieren würden.

Das gelte insbesondere, wenn es sich um jüngere Männer handle, die gemeinsam auftreten würden. An der Erkennbarkeit der Folgen seiner Provokationen ändere nichts, dass er 2,5 Promille Blutalkoholgehalt aufgewiesen habe. Die Zurechnungsfähigkeit sei dadurch zwar vermindert, aber nicht völlig ausgeschlossen gewesen.

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