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Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Effinger Gemeinderäte

(Keystone-SDA) Drei aktuelle und zwei frühere Gemeinderäte von Effingen AG sind zu Recht wegen Begünstigung verurteilt worden, weil sie aus Angst vor einer Racheaktion die Busse gegen einen jungen Mann annulliert haben. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden abgewiesen.

Im Januar 2008 hatte der Gemeinderat von Effingen den Mann mit 250 gebüsst, weil er viermal unentschuldigt nicht zu Feuerwehrübungen erschienen war. Zudem wurden ihm 30 Franken Kosten auferlegt. Der Fehlbare akzeptierte das Verdikt nicht und weigerte sich zu zahlen.

Im Juli 2008 schickte ihm die Finanzverwaltung eine zweite Mahnung. Diese war offenbar durch ein Versehen mit dem Hinweis versehen worden, dass ihm das Wasser abgedreht werden könne, wenn er die Busse nicht begleiche. Der erzürnte junge Mann rief zwei Wochen später die Gemeindeammännin zu Hause an.

Wurfsterne und Schwerter gefunden

Er äusserte dabei, er werde “nicht wie andere bloss reden oder eine Show abziehen, sondern mit diesem Saustall in der Gemeinde aufräumen”. Er bekräftigte zudem, dass sie seine Worte durchaus als Drohung verstehen könne. Die alarmierte Polizei durchsuchte anschliessend das Haus seiner Familie, wo er wohnte.

Dabei stellten die Beamten acht Wurfsterne, einige Schwerter und weitere Waffen sicher. Eine Woche später beschlossen die fünf Gemeinderatsmitglieder, von denen heute noch drei im Amt sind, die Busse “aufgrund besonderer Vorkommnisse” zu annullieren.

Das Gerichtspräsidium Zurzach verteilte den Mann 2009 wegen Drohung gegen Behörden und Beamte, Waffenerwerb und Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Der Gemeinderat seinerseits wurde vom Aargauer Obergericht im letzten Oktober wegen der Annullation der Busse der Begünstigung schuldig gesprochen.

Laut Gericht Alternativen vorhanden

Es verurteilte die beiden Frauen und die drei Männer zu bedingten Geldstrafen von fünf Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen sie nun bestätigt und ihre Beschwerden abgewiesen. Sie hatten im Wesentlichen argumentiert, in einer Notstandssituation gehandelt zu haben.

Naheliegend wäre es gemäss Urteil etwa gewesen, nur die offensichtlich unzulässigerweise angedrohte Sperrung des Wassers zurückzunehmen. Dies scheine ja nicht zuletzt ein Grund gewesen zu sein, weshalb der junge Mann überhaupt angerufen habe. Auch die von ihm gewünschte Anhörung hätte die Situation entspannen können.

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