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Bundesgericht lässt Fragen zur Zwangsernährung unbeantwortet

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht lässt offen, ob Bernhard Rappaz’ Arzt im Genfer Unispital von der Walliser Justiz verpflichtet werden durfte, den Hanfbauern zwangsweise zu ernähren. Laut Gericht erübrigt sich nach dem Abbruch von Rappaz’ Hungerstreik eine Klärung der Frage.

Die Walliser Justiz hatte den Arzt Hans Wolff im vergangenen November unter Androhung einer Busse verpflichtet, Bernhard Rappaz zwangsweise zu ernähren. Wolff gelangte dagegen ans Bundesgericht. Bevor es zu einem höchstrichterlichen Entscheid kommen konnte, stellte Rappaz am vergangenen 24. Dezember seinen Hungerstreik ein.

Aktuelles Interesse fehlt

Die Richter in Lausanne haben das Verfahren nun offiziell als gegenstandslos abgeschrieben. Die aufgeworfene Frage, ob ein Arzt unter Strafandrohung zur Zwangsernährung eines Häftlings im Hungerstreik verpflichtet werden könne, sei zwar von grundsätzlicher Bedeutung und öffentlichem Interesse.

Nachdem Rappaz den Hungerstreik beendet habe, fehle es allerdings an einem aktuellen und praktischen juristischen Interesse zur richterlichen Klärung. Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass die Frage nicht rechtzeitig von einem Gericht beantwortet werden könnte, falls sie sich in Zukunft wieder einmal stellen sollte.

Weiterer Prozess

Rappaz hatte mit seinem 120 Tage dauernden Hungerstreik einen Haftunterbruch erzwingen wollen. Der 57-Jährige muss wegen schweren Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Seit vergangenem März ist er in Haft.

Gegenwärtig sitzt er wieder in der Walliser Strafanstalt Crêtelongue. Er wird sich bald erneut vor dem Gericht in Martigny verantworten müssen. Rappaz werden wiederum Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, die er nach denen begangen haben soll, die zu seiner aktuellen Verurteilung führten.

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